Hauptverwaltungsgebäude der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg
Hauptverwaltungsgebäude der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg

Wir sind Partner und Wegbereiter für das mittelfränkische Handwerk

Die Handwerkskammer für Mittelfranken ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks, die in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist.

Als Partner und Wegbereiter stehen wir an der Seite unserer mittelfränkischen Handwerksbetriebe und deren Beschäftigten.

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Die Arbeit der Handwerkskammer ruht auf drei Säulen

Interessenvertretung

Wir bündeln die Interessen von rund 22.500 mittelfränkischen Handwerksbetrieben und vertreten diese kraftvoll und verantwortungsbewusst im wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozess.

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Serviceleistungen

Als Dienstleisterin begleiten wir unsere Mitglieder mit hoher Servicequalität durch Beratung, Schulung und Weiterbildung von der Ausbildung über die Unternehmensgründung bis zur Betriebsübergabe.



Hoheitliche Aufgaben

Im Rahmen der Selbstverwaltung des Handwerks übernimmt die Handwerkskammer gesetzlich festgelegte staatliche Aufgaben.

Dazu zählt unter anderem:

  • die Führung der Handwerks- und Lehrlingsrolle
  • die organisatorische Durchführung von Prüfungen in der Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen
  • die Durchführung von Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)


Die Handwerkskammer in Zahlen (PDF)



Leitbild für unsere Arbeit

Die nachfolgenden Leitlinien definieren, wie wir uns gegenüber Mitgliedern, Kunden und Partnern verhalten und bilden die Grundlage für eine gemeinsam von Ehrenamt und Hauptamt geträgenen Identität.

Das Handwerk ist ein traditionell gewachsener, leistungsfähiger und zukunftsorientierter Bestandteil unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Wir vertreten engagiert, wirkungsvoll und wahrnehmbar die Interessen der Handwerkerinnen und Handwerker in und für die Region Mittelfranken auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene. Wir nehmen das Handwerk in allen Facetten wahr und erfüllen als Selbstverwaltung unseren gesetzlichen Auftrag zuverlässig, unabhängig und verantwortungsvoll.
Wir bieten bedarfsorientierte, attraktive und praxisnahe Dienstleistungen an, die wir kontinuierlich weiterentwickeln. Wir sind wertschätzend, verhalten uns respektvoll und arbeiten kundenorientiert.
Wir setzen unsere Ressourcen verantwortungsvoll ein, um den bestmöglichen Nutzen für das Handwerk in Mittelfranken zu erzielen. Beiträge und Gebühren erheben wir solidarisch, transparent und angemessen aufgrund der Beschlüsse der gewählten Handwerksvertreter.
Das System der Dualen Ausbildung mit dem Meisterbrief als Spitzenqualifikation garantiert die hohe Qualität im Handwerk. Wir ermöglichen lebenslanges Lernen von der Berufsorientierung über die Ausbildung bis zur Meisterprüfung und darüber hinaus.
Wir arbeiten innerhalb der Handwerksorganisation partnerschaftlich und im Rahmen definierter Aufgaben und Funktionen zusammen. Darüber hinaus sind wir offen für Kooperationen, wenn dadurch gemeinsame Ziele erreicht und nachhaltig Synergien erzielt werden sowie die Wirtschaftlichkeit gewahrt ist.
Ehrenamtlich Tätige setzen sich mit ihrem fachlichen Wissen für den Nachwuchs und die Zukunft des Handwerks ein und fördern seine Vielfalt. Unser Ehrenamt und Hauptamt arbeiten koordiniert zusammen und treffen zukunftsweisende Entscheidungen für das Erreichen unserer Ziele und die Vertretung der Interessen des Handwerks in Politik und Wirtschaft.
 


Kammerbezirk

Der Bezirk der Handwerkskammer entspricht dem Regierungsbezirk Mittelfranken. Rund 23.000 Handwerksunternehmen (Stand: 2023) gehören ihm an.



Die Grafik zeigt den Bezirk Mittelfranken mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Kreisfreie Städte im Kammerbezirk:

  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Fürth
  • Stadt Erlangen
  • Stadt Schwabach
  • Stadt Ansbach

Landkreise im Kammerbezirk:

  • Landkreis Ansbach
  • Landkreis Erlangen-Höchstadt
  • Landkreis Fürth
  • Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
  • Landkreis Nürnberger Land
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen



Haushaltszahlen

Die Haushaltszahlen der Handwerkskammer für Mittelfranken für das Jahr 2025 haben wir für Sie zusammengefasst. 

Kammerhaushalt 2025

Die bayernweiten Handwerkszahlen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Handwerkstags



Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks nach § 90, Abs. 3 bis 4 der Handwerksordnung ausüben.
Für alle unter die Handwerksordnung fallenden mittelfränkischen Handwerksbetriebe besteht eine gesetzlich geregelte Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer.
Die Handwerksordnung (HwO) definiert, welche Gewerbetreibenden bei der Handwerkskammer eintragungspflichtig und eintragungsfähig sind (s. Anlage A, B1 und B2 HwO). Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings etliche Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben (sog. Mischbetriebe).
Beide Kammern kümmern sich nicht nur um die Anliegen Ihrer Mitgliedsbetriebe, sondern nehmen im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben wahr. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation und Überwachung der Ausbildung – und speziell im Handwerk die Durchsetzung der Meisterpflicht.
Ob ein Betrieb Mitglied bei der Handwerkskammer für Mittelfranken ist, können Externe bei uns nachfragen. Telefon: 0911 5309 - 496
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Beitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Damit die Handwerkskammer eine starke Interessenvertretung gegenüber der Politik wahrnehmen kann, ist eine Pflichtmitgliedschaft erforderlich. Auch die zahlreiche Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben rechtfertigt diese.
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand der Handwerkskammer, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich und ausdrücklich erwünscht.
Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.
 


Unsere Partnerkammer in Versailles (Frankreich)

In Nürnberg besiegelte 1976 ein offizieller Festakt die Partnerschaft der Handwerkskammer für Mittelfranken mit der Chambre des métiers et de l’Artisanat des Yvelines, der zweitgrößten Handwerkskammer in Frankreich.

Lehrlingsaustausch

Seit 1977 gibt es einen jährlich stattfindenden Lehrlingsaustausch zwischen den beiden Kammern, der mit in der Regel 10 bis 15 Jugendlichen aus jedem Land durchgeführt wird.

Ziel der meist einwöchigen Maßnahmen ist es, den Jugendlichen einen Einblick in das jeweilige Handwerk des anderen Landes zu geben und dadurch das Interesse für weitergehende Aktivitäten zu fördern.

Zum Umfang des Programmes zählen neben kulturellen Punkten auch Besuche der Berufsschule, der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und von Betrieben, um die ganze Bandbreite des dualen Systems zu erleben.

Zur Chambre de Métiers des Yvelines



125 Jahre Handwerkskammern in Bayern

Am 1. April 1900 entstanden im Deutschen Reich insgesamt 71 Kammern. Gesetzliche Grundlage war die am 24. Juni 1897 vom Deutschen Reichstag verabschiedete Novellierung der Reichsgewerbeordnung. Das bayerische Innenministerium erlässt daraufhin ebenfalls ein Statut für die Handwerkskammer in Nürnberg, die am 1. April 1900 erstmals zusammentrat. Somit feiert die Handwerkskammer 2025 ihr 125-jähriges Bestehen.

Wie es mit der Geschichte der Handwerkskammern in Bayern weiterging, lesen Sie auf der Jubiläumsseite: 125 Jahre Handwerkskammern in Bayern