Zu sehen ist eine Versammlung. Auf der Bühne steht eine Person und trägt etwas vor.
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Organe der Handwerkskammer

Wie die Handwerkskammer organisatorisch aufgebaut sein muss, regeln Handwerksordnung und Satzung der Handwerkskammer.

Geführt wird die Handwerkskammer gemeinschaftlich von Hauptamt (Geschäftsführung) und Ehrenamt (Vorstand und Vollversammlung).



Die Vollversammlung – das „Handwerkerparlament“

Oberstes Organ und Entscheidungsträger der Handwerkskammer ist die Vollversammlung – sozusagen das „Handwerkerparlament“ für den Kammerbezirk Mittelfranken.

Die Vollversammlung besteht in Mittelfranken aus 45 ehrenamtlich gewählten Mitgliedern und setzt sich zusammen aus zwei Dritteln Arbeitgeber und einem Drittel Arbeitnehmer.

  • Arbeitgebervertreter sind Inhaber eines kammerzugehörigen Handwerksbetriebes.
  • Arbeitnehmervertreter sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in einem Betrieb eines Gewerbes der Anlagen A oder B der Handwerksordnung (HwO) beschäftigt sind.

Die Vollversammlung hat umfangreiche Aufgaben, die durch die Handwerksordnung festgelegt sind. Zum Beispiel bildet sie Ausschüsse zu verschiedenen Themen, damit wichtige Angelegenheiten bearbeitet und Entscheidungen vorbereitet werden können. Sie tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen, um Beschlüsse für das mittelfränkische Handwerk zu fassen. Auf diese Weise gestalten die ehrenamtlichen Aktiven das, was im Kammerbezirk für das Handwerk rechtlich gilt.

Mitglieder der Vollversammlung (PDF)



Der Vorstand

Der Vorstand ist das von der Vollversammlung gewählte Leitungsorgan der Handwerkskammer.

Laut Satzung der Handwerkskammer für Mittelfranken besteht der Vorstand aus:

  • Einem Vorsitzenden (Präsidenten), der Inhaber eines Betriebes eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes sein muss.
  • Zwei Stellvertretern (Vizepräsidenten), von denen einer Geselle oder ein anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Arbeitnehmervertreter) sein muss.
  • Neun weiteren Vorstandsmitglieder (sechs selbständigen Gewerbetreibenden und drei Arbeitnehmervertreter).

Der Präsident und sein Stellvertreter dürfen nicht Innungsobermeister oder Kreishandwerksmeister sein.



Portrait von Thomas Pirner.

Thomas Pirner

Präsident der Handwerkskammer für Mittelfranken

Portrait von Christian Sendelbeck

Christian Sendelbeck

Vizepräsident der Handwerkskammer für Mittelfranken (Arbeitgebervertreter)

Portrait von Davut Bulut

Davut Bulut

Vizepräsident der Handwerkskammer für Mittelfranken (Arbeitnehmervertreter)



Die sechs Arbeitgebervertreter:

  • Konrad Ammon, Fleischermeister, Fürth
  • Achim Hanisch, Graveurmeister, Nürnberg
  • Kurt Held, Bäcker- und Konditormeister, Dietenhofen
  • Thomas Krauß, Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister, Herzogenaurach
  • Karlheinz Vogt, Dipl. Ing. (FH) Versorgungstechnik, Allersberg
  • Robert Gellinger, Raumausstattermeister, Emskirchen

Die drei Arbeitnehmervertreter:

  • Detlef Löb, Metalltechniker, Cadolzburg
  • Armin Ringler, Landmaschinenmechaniker, Windsbach
  • Rainer Bräu, Gas- und Wasserinstallateurmeister, Markt Erlbach



Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Handwerkskammer besteht aus einem Hauptgeschäftsführer und zwei Geschäftsführern. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vollversammlung gewählt. Die Geschäftsführung ist für eine ordentliche und sachgemäße Umsetzung der Geschäfte verantwortlich.



Portrait Prof. Dr. Elmar Forster

Prof. Dr. Elmar Forster

Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken

Portrait Dr. Rainer-Johannes Wolf

Dr. Rainer-Johannes Wolf

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken

Portrait Wolfgang Uhl

Wolfgang Uhl

Geschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken



Sekretariat der Geschäftsführung

Telefon: 0911 5309 - 499
E-Mail: [email protected]



Organigramm der Handwerkskammer