
Betrieb eintragen: Das Verfahren
Wenn Sie ein Handwerk gewerblich ausüben, sind Sie nach der Handwerksordnung (HwO) gesetzlich verpflichtet, Ihren Betrieb bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen – und das bereits bevor Sie Ihre Selbstständigkeit im Handwerk beginnen.
Sie können Ihren Antrag auf Eintragung Ihres Betriebes ausschließlich online stellen. Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie der Eintragungsprozess abläuft.
Schritt 1: Prüfen Sie die rechtlichen Anforderungen, die für Sie gelten
Je nachdem, ob Ihr Betrieb unter die Kategorie „zulassungspflichtiges Handwerk“ (d.h. „meisterpflichtiges Handwerk“) oder die Kategorie „zulassungsfreies Handwerk“/„handwerksähnliches Gewerbe“ fällt, gelten für Sie unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für die Eintragung.
Falls für Sie die Meisterpflicht gilt, ist es wichtig, dass Sie wissen, welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen und welche Dokumente vorzulegen sind, wenn Sie den Antrag stellen. Liegen uns die Dokumente nicht vor, können wir den Antrag nicht genehmigen.
Wenn Sie noch nicht wissen, unter welche Kategorie Ihr Handwerk fällt und welche Anforderungen damit verbunden sind, finden Sie hier alle nötigen Informationen:
Wichtig: Informieren Sie sich, bevor Sie ein Gewerbe anmelden
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits vor der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt Ihrer Kommune darüber zu informieren, welche Voraussetzungen Sie zur Ausübung des Gewerbes erfüllen müssen. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr Handwerk unter die sogenannte Meisterpflicht (= „zulassungspflichtiges Handwerk”) fällt.
Im Zweifelsfall können wir dann vorher prüfen, ob Sie überhaupt die gesetzlichen Anforderungen zur Ausübung Ihres Handwerks erfüllen und Sie gegebenenfalls dazu beraten.
Außerdem laufen Sie so nicht Gefahr, das Handwerk wieder kostenpflichtig auf der Gemeinde abmelden zu müssen.
Schritt 2: Registrieren Sie sich im Kundenportal
Den Antrag auf Eintragung Ihres Betriebes können Sie – unabhängig von der jeweiligen Rechtsform – ausschließlich online in unserem Kundenportal stellen.
Dafür müssen Sie sich zunächst einen Account anlegen.
Schritt 3: Füllen Sie den Online-Antrag aus
Füllen Sie den Online-Antrag auf Eintragung eines Betriebes vollständig aus.
Bitte vergessen Sie nicht, alle Unterlagen hochzuladen, die wir zur Bearbeitung benötigen. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie auf der Antragsseite.
Online-Antrag auf Eintragung eines Betriebes
Wichtig: Wenn die Unterlagen unvollständig sind, können wir Ihren Betrieb nicht eintragen und die Ausübung des meisterpflichtigen Handwerks ist vorerst illegal.
Bearbeitungsdauer
Wir bearbeiten Ihren Antrag in der Regel innerhalb von drei Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei uns ab. Dies verzögert den Bearbeitungsprozess.
Kontakt Team Handwerksrecht
Telefon: 0911 5309 - 496
Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel ein hohes Anruferaufkommen verzeichnen. Daher kann es zu Wartezeiten kommen. Nutzen Sie in solchen Fällen gerne unser Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Exklusiven Mitgliederbereich freischalten
War die Eintragung erfolgreich, erhalten Sie Ihren Eintragungsbescheid gemeinsam mit der Handwerkskarte/Gewerbekarte und der PIN, mit der Sie sich im Kundenportal für den exklusiven Mitgliederbereich freischalten können.
Ihre Vorteile:
- Im exklusiven Mitgliederbereich haben Sie Zugang zu verschiedenen Services, wie zum Beispiel: Mustervorlagen für Verträge, z.B. Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge etc.
- Alle Informationen, Broschüren, Merkblätter, Checklisten rund um die Berufsausbildung auf einen Blick
- Änderungen an Ihren Betriebsdaten können Sie bequem online vornehmen (z.B. Adressänderung, neue E-Mail, neue Telefonnummer etc.)
Den Zugang zu unserem exklusiven Mitgliederbereich können Sie freischalten, indem Sie die PIN eingeben, welche wir Ihnen zusammen mit Ihrer Handwerkskarte nach erfolgter Eintragung zugesandt haben.
Kontakt Support
Bei Problemen mit dem Login oder mit der Freischaltung per PIN, wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: [email protected]
Services für Betriebsinhaberinnen und -inhaber
Optional: Mitglied bei einer Innung werden
In einer Innung schließen sich selbstständige Handwerker desselben Handwerks zusammen, um die gemeinsamen Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten.
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Wer Innungsmitglied ist, profitiert allerdings von verschiedenen Vorteilen, die die Innungen Ihren Mitgliedern bieten.
Je nachdem, wie die jeweilige Innung aufgestellt ist, bietet sie unter anderem folgende Services für ihre Mitglieder an:
- Spezifisch auf das Gewerk ausgerichtete fachkundige Beratung bei wirtschaftlichen oder rechtlichen Fragen
- Vertretung der spezifischen Interessen Ihrer Mitglieder gegenüber der Politik
- Informieren der Innungsmitglieder über neue rechtliche Vorgaben, die das Gewerk betreffen
- Abschluss günstiger Rahmenverträge, z.B. mit Energieversorgern
Informieren Sie sich über das Angebot der entsprechenden Innungen in Ihrer Region.