Zu sehen sind die Ehrenurkunden und Ehrennadeln der Handwerkskammer.

Ehrungen & Auszeichnungen beantragen

Die Handwerkskammer für Mittelfranken zeichnet Handwerkerinnen und Handwerker für Ihre langjährigen Verdienste in unterschiedlichen Kategorien aus.

Bitte beachten Sie:

  • Wir benötigen grundsätzlich einen Vorlauf von vier bis sechs Wochen, um eine termingerechte Ausfertigung der Urkunden zu gewährleisten.
  • In einigen Fällen müssen Sie uns gemeinsam mit dem Online-Antrag Nachweise übermitteln (per Dateiupload), die den Ehrungsgrund bestätigen.
  • Die Urkunden und Ehrennadeln können entweder beim Service Center im Eingangsbereich der Hauptverwaltung (Sulzbacher Str. 11-15, 90489 Nürnberg) abgeholt oder per Post zugesandt werden.
  • Dieser Service der Handwerkskammer ist für Sie kostenfrei.

Betriebsjubiläum

Die Handwerkskammer zeichnet selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker anlässlich ihres Betriebsjubiläums mit einer Ehrenurkunde für ihr Engagement und ihre langjährige, erfolgreiche Tätigkeit aus.

Voraussetzungen:

  • Der Betrieb muss mindestens seit 25 Jahren bestehen
  • Danach werden Urkunden in den Abstufungen 30, 35, 40 Jahre usw. ausgestellt (d.h. im Fünfjahresrhythmus)

Ehrungsantrag für Betriebsjubiläum



Mitarbeiterjubiläum

Die Handwerkskammer ehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handwerksbetrieben für Ihre langjährige Betriebszugehörigkeit (ab 10 Jahren) mit einer Ehrenurkunde und einer Ehrennadel.

Voraussetzung ist die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit (Wehrdienst, Krankheit und Erziehungszeiten zählen dabei nicht als Unterbrechung).

Nach der Länge der Betriebszugehörigkeit richtet sich die Farbe der Ehrennadel:

  • 10, 15 oder 20 Jahre: Bronze
  • 25, 30 oder 35 Jahre: Silber
  • 40 oder 45 Jahre: Gold
  • 50 Jahre: Gold mit Schmuckstein

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für Ihre Mitarbeitenden einen Ehrungsantrag stellen. Wenn Sie mehrere Mitarbeitende für Ihre Betriebszugehörigkeit ehren lassen möchten, müssen Sie pro Person jeweils einen Antrag stellen.

Ehrungsantrag für Mitarbeiterjubiläum



Goldener Meisterbrief

Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Meisterprüfung vor mindestens 35 Jahren abgelegt haben, können mit dem Goldenen Meisterbrief geehrt werden. Der Ehrungsantrag kann entweder von dem Meister/der Meisterin selbst oder einer anderen Person beantragt werden.

Goldenen Meisterbrief beantragen



Kontakt

Bei Fragen zu den Ehrungen und Auszeichnungen wenden Sie sich bitte an:

Telefon: 0911 5309-0
E-Mail: [email protected]