Zu sehen ist die Werkstätte eines Handwerksbetriebs.
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Ihre Gewerbeimmobilie: Bauplanung, Standortsicherung, Wertermittlung

Wir beraten Sie rund um Ihre Gewerbeimmobilie – von der Baugenehmigung bis zur kostenfreien Ermittlung eines Verkaufspreises.

Gewerbeimmobilie errichten

Wir beraten Sie zu Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen

Die gewerbliche Nutzung von baulichen Anlagen ist für den Eigentümer und Nutzer in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. 
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Baugenehmigung und beraten Sie im Vorfeld zu den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen an Ihre Bauplanung. 
Manchmal können betriebliche Maßnahmen zu einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung führen, zum Beispiel bei:
  • Baulichen oder gestalterischen Veränderungen der Gebäude
  • dem Neubau von Anlagen, Lagerplätzen, Stellflächen, Gebäuden
  • Änderung der Betriebszeiten
  • Einstellung weiterer Mitarbeiter in Verbindung mit der Erweiterung von Kfz-Stellplätzen
  • Produktion mit veränderten Geräuschemissionen, stofflichen Emissionen oder Abgasen
Die Handwerkskammer berät Sie zu den gesetzlichen Vorschriften und hilft Ihnen Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen.
Ergonomisch gestaltete Arbeits- und Pausenräume, angemessene Raumtemperaturen oder eine ausreichende Beleuchtung in Arbeitsräumen – diese und andere Aspekte rund um den Arbeitsplatz regelt die Arbeitsstättenverordnung. 
Wir beraten Sie über die rechtlichen Vorgaben, die für Ihren Betrieb gelten. 


Betriebsstandort sichern

Wir unterstützen bei Konflikten mit der kommunalen Bauleitplanung

Die Handwerkskammer wird als sogenannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) an der Bauleitplanung der Kommunen beteiligt. Wir prüfen proaktiv, ob Handwerksbetriebe von den Planungen der Kommune betroffen sind.

Denn zu spät erkannte Planungsfehler lassen sich häufig nicht mehr rückgängig machen. Die Folgen können unangenehm sein – im schlimmsten Fall müssen Handwerksbetriebe Ihre Arbeitsorganisation oder Produktion einschränken. Deshalb geben wir bei möglichen Interessenkonflikten eine Stellungnahme mit Anregungen oder Bedenken ab.



Kontaktieren Sie uns bei drohenden Standortkonflikten

Melden Sie sich gerne auch eigeninitiativ bei uns, wenn Sie wissen, dass in der unmittelbaren Umgebung Ihres Betriebes weitreichende bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, die ihren Betrieb betreffen könnten.

In diesem Portal können Sie sich über die Bauleitplanungen Ihrer Kommune informieren: Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern



Gewerbeimmobilien und Anlagen bewerten lassen und verkaufen

Kostenfreie Wertermittlung für unsere Mitglieder

Als Mitgliedsbetrieb oder Existenzgründerin/-gründer profitieren Sie von unserer kostenfreien Wertermittlung für Gewerbeimmobilien, Anlagen und Maschinen.



Wann ist eine Immobilien- bzw. Maschinenwertermittlung wichtig?

Eine Immobilien- oder Maschinenbewertung kann in vielen Situationen entscheidend sein:

  • Betriebsübergabe innerhalb der Familie: Grundlage für Steuerberechnungen, Erbausgleiche oder Rentenentscheidungen
  • Betriebsverkauf und -kauf: Ermittlung angemessener und fairer Kaufpreise
  • Betriebsauflösung: Bewertung von Gegenständen, die ins Privatvermögen überführt werden, zur steuerlichen Abwicklung
  • Vermögensauseinandersetzungen: Bei Erbregelungen, Schenkungen, Scheidungen oder Veränderungen im Gesellschafterkreis
  • Investitionsentscheidungen: Für mehr Sicherheit und Klarheit bei der Finanzierung


So läuft die Gutachtenerstellung ab

In einem Vorabgespräch besprechen die betriebswirtschaftlichen oder technischen Beraterinnen bzw. Berater der Handwerkskammer gemeinsam mit Ihnen, für welchen Zweck Sie eine Wertermittlung benötigen. 
Anschließend bekommen Sie eine Checkliste ausgehändigt, auf der steht, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. 
Bitte beachten Sie, dass wir nur Gutachten erstellen, die sich auf Ihre gewerblich genutzten Objekte beziehen. D.h. Das Objekt muss im Anlagevermögen Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) aufgeführt sein.
Um eine Wertermittlung erstellen zu können, muss die technische Beraterin bzw. der technische Berater, die zu bewertende Objekte vor Ort besichtigen. Sobald alle benötigten Unterlagen von Ihnen bei uns eingegangen sind, vereinbart Ihr technischer Berater bzw. Ihre Beraterin mit Ihnen einen Besichtigungstermin.
Dieser Termin kann zwischen einer und mehreren Stunden dauern – je nach Größe der Objekte und Komplexität des Gutachtens.
Bei diesem Termin wird dann geklärt, welches Wertermittlungsverfahren Sie benötigen (z.B. Wertindikation, Kurzbewertung, Verkehrswertermittlung) und welcher Stichtag angesetzt werden muss. 
Je nachdem für welchen Zweck Sie eine Wertermittlung benötigen und welche Werte berechnet werden müssen, unterscheiden sich die verschiedenen Wertermittlungsverfahren hinsichtlich des Umfangs und der Berechnungsmodelle.
Ihre technischen Beraterinnen und Berater erstellen im Anschluss das Gutachten. Für Sie als Mitgliedsbetrieb oder Existenzgründerin bzw. Existenzgründer ist diese Serviceleistung kostenfrei. 
Bitte beachten Sie, dass wir nur Gutachten erstellen, die sich auf Ihre gewerblich genutzten Objekte beziehen.


Abrechnung von Bauleistungen nach der VOB Teil C

Der Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) umfasst eine Zusammenstellung von DIN-Vorschriften für Bauleistungen.

Gewerke, die am Bau tätig sind, benötigen diese DIN-Normen zur Abrechnung Ihrer Handwerksleistungen. Die Handwerkskammer für Mittelfranken gibt die VOB/C kostenfrei an Handwerksbetriebe heraus und berät Betriebe bei der Abrechnung.



Kontaktieren Sie uns

Telefon: 0911 5309 - 498 
E-Mail: [email protected]



Dr. Bilal Sensoy

Technischer Berater

Claudia Lämmermann

Technische Beraterin

Daniela Sponsel

Technische Beraterin