Ihre Gewerbeimmobilie: Bauplanung, Standortsicherung, Wertermittlung
Wir beraten Sie rund um Ihre Gewerbeimmobilie – von der Baugenehmigung bis zur kostenfreien Ermittlung eines Verkaufspreises.
Gewerbeimmobilie errichten
Wir beraten Sie zu Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Baugenehmigung und beraten Sie im Vorfeld zu den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen an Ihre Bauplanung.
- Baulichen oder gestalterischen Veränderungen der Gebäude
- dem Neubau von Anlagen, Lagerplätzen, Stellflächen, Gebäuden
- Änderung der Betriebszeiten
- Einstellung weiterer Mitarbeiter in Verbindung mit der Erweiterung von Kfz-Stellplätzen
- Produktion mit veränderten Geräuschemissionen, stofflichen Emissionen oder Abgasen
Wir beraten Sie über die rechtlichen Vorgaben, die für Ihren Betrieb gelten.
Betriebsstandort sichern
Wir unterstützen bei Konflikten mit der kommunalen Bauleitplanung
Die Handwerkskammer wird als sogenannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) an der Bauleitplanung der Kommunen beteiligt. Wir prüfen proaktiv, ob Handwerksbetriebe von den Planungen der Kommune betroffen sind.
Denn zu spät erkannte Planungsfehler lassen sich häufig nicht mehr rückgängig machen. Die Folgen können unangenehm sein – im schlimmsten Fall müssen Handwerksbetriebe Ihre Arbeitsorganisation oder Produktion einschränken. Deshalb geben wir bei möglichen Interessenkonflikten eine Stellungnahme mit Anregungen oder Bedenken ab.
Kontaktieren Sie uns bei drohenden Standortkonflikten
Melden Sie sich gerne auch eigeninitiativ bei uns, wenn Sie wissen, dass in der unmittelbaren Umgebung Ihres Betriebes weitreichende bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, die ihren Betrieb betreffen könnten.
In diesem Portal können Sie sich über die Bauleitplanungen Ihrer Kommune informieren: Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern
Bauleitplanung
In ihrer Funktion als Träger Öffentlicher Belange (TÖB) nimmt die Handwerkskammer Stellung zu Bauleitplanverfahren der Städte und Gemeinden im Bezirk Mittelfranken. Hier können sich unsere Mitglieder über laufende Verfahren informieren.
Stadt Erlangen
Stadt Fürth
Stadt Nürnberg
Stadt Schwabach
Landkreis Ansbach
01.06.2026 - 03.07.2026Dentlein
10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiert "Zinselhof"
08.06.2026 - 10.07.2026Rügland
10. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Regenerative Energien - Rügland"mit integriertem Gründordnungsplan
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Landkreis Fürth
01.06.2026 - 10.07.2026Tuchenbach
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 15 „Erweiterung Gartenstraße“ und Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
02.06.2026 - 03.07.2026Veitsbronn
Bebauungsplan Nr. 51 "Solarpark Kreppendorfer Äcker" und 19. Änderung des Flächennutzungsplans
15.06.2026 - 20.07.2026Obermichelbach
Bebauungsplan Nr. 14 „Pfefferloh – Teil IV“
Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Roth
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
03.06.2026 - 06.07.2026Ellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Golfplatz Zollmühle Ellingen"
23.06.2026 - 24.07.2026Absberg
Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee – Teilplan Absberg, FlrNr. 216, Gemarkung Absberg
23.06.2026 - 24.07.2026Absberg
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarf Feuerwehr Absberg“, FlrNr. 216, Gemarkung Absberg
23.06.2026 - 24.07.2026Pfofeld
Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pfofeld, OT Langlau, FlrNr. 1039, Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Sondergebiet Minigolf in Sondergebiet Freizeit
23.06.2026 - 24.07.2026Pleinfeld
5. Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 93/2, Gemarkung Ramsberg - Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in ein Sondergebiet Gaststättengewerbe
23.06.2026 - 24.07.2026Pleinfeld
Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 362, 439/1, 443/1 und 444/1, Gemarkung Ramsberg
23.06.2026 - 24.07.2026Pleinfeld
Vierte Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 362, 439/1, 443/1 und 444/1, Gemarkung Ramsberg
23.06.2026 - 24.07.2026Spalt
5. Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 93/2, Gemarkung Ramsberg - Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in ein Sondergebiet Gaststättengewerbe
Gewerbeimmobilien und Anlagen bewerten lassen und verkaufen
Kostenfreie Wertermittlung für unsere Mitglieder
Als Mitgliedsbetrieb oder Existenzgründerin/-gründer profitieren Sie von unserer kostenfreien Wertermittlung für Gewerbeimmobilien, Anlagen und Maschinen.
Wann ist eine Immobilien- bzw. Maschinenwertermittlung wichtig?
Eine Immobilien- oder Maschinenbewertung kann in vielen Situationen entscheidend sein:
- Betriebsübergabe innerhalb der Familie: Grundlage für Steuerberechnungen, Erbausgleiche oder Rentenentscheidungen
- Betriebsverkauf und -kauf: Ermittlung angemessener und fairer Kaufpreise
- Betriebsauflösung: Bewertung von Gegenständen, die ins Privatvermögen überführt werden, zur steuerlichen Abwicklung
- Vermögensauseinandersetzungen: Bei Erbregelungen, Schenkungen, Scheidungen oder Veränderungen im Gesellschafterkreis
- Investitionsentscheidungen: Für mehr Sicherheit und Klarheit bei der Finanzierung
So läuft die Gutachtenerstellung ab
Anschließend bekommen Sie eine Checkliste ausgehändigt, auf der steht, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Gutachten erstellen, die sich auf Ihre gewerblich genutzten Objekte beziehen. D.h. Das Objekt muss im Anlagevermögen Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) aufgeführt sein.
Dieser Termin kann zwischen einer und mehreren Stunden dauern – je nach Größe der Objekte und Komplexität des Gutachtens.
Bei diesem Termin wird dann geklärt, welches Wertermittlungsverfahren Sie benötigen (z.B. Wertindikation, Kurzbewertung, Verkehrswertermittlung) und welcher Stichtag angesetzt werden muss.
Je nachdem für welchen Zweck Sie eine Wertermittlung benötigen und welche Werte berechnet werden müssen, unterscheiden sich die verschiedenen Wertermittlungsverfahren hinsichtlich des Umfangs und der Berechnungsmodelle.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Gutachten erstellen, die sich auf Ihre gewerblich genutzten Objekte beziehen.
Abrechnung von Bauleistungen nach der VOB Teil C
Der Teil C der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) umfasst eine Zusammenstellung von DIN-Vorschriften für Bauleistungen.
Gewerke, die am Bau tätig sind, benötigen diese DIN-Normen zur Abrechnung Ihrer Handwerksleistungen. Die Handwerkskammer für Mittelfranken gibt die VOB/C kostenfrei an Handwerksbetriebe heraus und berät Betriebe bei der Abrechnung.