
Illegale Handwerksausübung melden
Bei der illegalen Handwerksausübung handelt es sich um eine Form von Schwarzarbeit. Sie liegt dann vor, wenn ein Betrieb ein Handwerk ausübt, ohne bei der Handwerkskammer eingetragen zu sein und stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wir als Handwerkskammer haben ein Interesse daran, dass uns Verdachtsfälle gemeldet werden, sodass wir dagegen vorgehen können.
Verdachtsfälle auf illegale Handwerksausübung melden
Das ist keine illegale Handwerksausübung
Handwerksrechtlich unbedenklich sind bspw. Dienst- oder Werkleistungen, die nicht gewerblich sind – also mit denen die Person keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.
Solche Fälle liegen zum Beispiel vor, wenn:
- Jemand einen Nachbarn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich bei der Renovierung seines Eigenheims unterstützt
- Eine Spedition ihre eigenen Fahrzeuge selbst repariert und wartet
Andere Formen der Schwarzarbeit melden
Neben der illegalen Handwerksausübung gibt es auch andere Formen der Schwarzarbeit – zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführt.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt: Sie verzerrt den Wettbewerb, gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und vernichtet Arbeitsplätze. Außerdem reißt Schwarzarbeit große Löcher in die öffentlichen Kassen, denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entgehen.
Welche Behörden sind zuständig?
Wenn Ihnen ein Verdachtsfall von Schwarzarbeit im Sinne des Steuer- oder Sozialversicherungsbetrugs oder der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung oder den Zoll.