Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Illegale Handwerksausübung melden

Die Handwerkskammer für Mittelfranken, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt Ihre Daten zur Bearbeitung Ihrer Anzeige des Verdachts von unerlaubter Handwerksausübung. Die Rechtsgrundlage beruht auf Art. 6 I c DSGVO i.V.m. § 91 HwO, da diese Tätigkeit zu den Aufgaben der Handwerkskammer gehören.

Wir verarbeiten Ihren Angaben zur Ermittlung des Sachverhaltes und Weitergabe des Verfahrens an Ordnungsbehörden und Institutionen zur Verfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an die Verfolgungsbehörden oder Institutionen zur Verfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Speicherfristen

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und Aufbewahrungspflichten nicht mehr bestehen.

Betroffenenrechte

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren -Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu.

Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen.