
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Handwerk
Wer im Ausland einen Berufsabschluss in einem Handwerksberuf erworben hat, muss diesen in vielen Fällen erst anerkennen lassen, bevor er in Deutschland in diesem Beruf arbeiten kann. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Mittelfranken haben oder künftig hier arbeiten möchten, führt die Handwerkskammer für Mittelfranken das Anerkennungsverfahren durch. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Verfahrens.
Sie finden hier eine Liste mit allen Ausbildungsberufen im Handwerk: www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe
1. Beratung und Information
Der erste Schritt ist die Beratung. Die Handwerkskammer für Mittelfranken bietet Ihnen umfassende Informationen über das Anerkennungsverfahren. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre Fragen und erläutern die notwendigen Schritte.
Die Antragstellung ist auch ohne vorherige Beratung möglich, aber in der Regel nicht empfehlenswert.
Die häufigsten Fragen zum Anerkennungsverfahren beantworten wir Ihnen in unseren FAQ am Ende der Seite.
2. Antrag stellen
Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie verschiedene Dokumente einreichen, darunter:
- Der Nachweis des Ausbildungsabschlusses in Originalsprache und beglaubigter Übersetzung.
- Ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Ein aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse mit einer ausführlichen Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten)
- Wenn vorhanden: sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Schulungen, Weiterbildungen)
Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie zeitnah informieren. Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse zu!
Übersetzung der Unterlagen
Grundsätzlich müssen Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher übersetzt sein. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Beratungstermin bei uns in Anspruch zu nehmen, bevor Sie die Unterlagen übersetzen lassen. Wir informieren Sie bei diesem Termin, welche Unterlagen übersetzt werden müssen.
Liste mit beglaubigten Dolmetschern
Den Antrag und die Unterlagen können Sie per Post oder per E-Mail einreichen.
3. Prüfung der Unterlagen
Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen prüfen wir, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der aktuellen deutschen Berufsqualifikation bestehen.
Sollten Ihre Unterlagen nicht ausreichen (z.B. weil bestimmte Dokumente fehlen oder unvollständig sind), empfehlen wir Ihnen möglicherweise die Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse. Mit Hilfe der Qualifikationsanalyse können Antragstellende ihre beruflichen Fähigkeiten praktisch nachweisen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Qualifikationsanalyse
4. Bescheid mit dem Ergebnis des Anerkennungsverfahrens
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es wird kein deutsches Prüfungszeugnis verliehen.
Dieser Bescheid kann folgende Ergebnisse enthalten:
- Volle Gleichwertigkeit: Ihre Qualifikationen entsprechen den deutschen Standards, und Sie können in Ihrem Beruf arbeiten.
- Teilweise Gleichwertigkeit: Einige Qualifikationen entsprechen den deutschen Standards, aber es sind zusätzliche Nachweise oder Anpassungsqualifizierungen erforderlich. Der Bescheid enthält eine Darstellung Ihrer vorhandenen Berufsqualifikationen und eine Beschreibung der wesentlichen Unterschiede zum deutschen Abschluss.
- Keine Anerkennung: Der Unterschied Ihrer Berufsqualifikation ist im Vergleich mit der deutschen Berufsqualifikation zu groß. In einem Validierungsverfahren können Sie aber Ihre beruflichen Qualifikationen dokumentieren, feststellen und bescheinigen lassen: Validierung
Qualifizierungsbegleitung im Handwerk
Es besteht die Möglichkeit, festgestellte Unterschiede durch den Besuch von betrieblichen und/oder kursförmigen Maßnahmen auszugleichen. Gerne hilft Ihnen dabei unsere Beratungsstelle „Qualifizierungsbegleitung im Handwerk“ individuell weiter.
Kontakt und weitere Informationen
Team Anerkennung
Telefon: 0911 5309 - 480
E-Mail: [email protected]
Dies ist das zentrale Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland: www.bq-portal.de
www.anerkennung-in-deutschland.de
www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss
FAQ Anerkennungsverfahren
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
- Identitätsnachweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass)
- Ausbildungsnachweise in Originalsprache und beglaubigter Übersetzung
- Nachweise zu einschlägiger Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise, Zertifikate) in Originalsprache und beglaubigter Übersetzung.
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf