Zu sehen ist ein Laptop auf einem Tisch. Daneben liegt ein aufgeschlagenes Buch. Im Vordergrund eine Justitia-Statue.
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Rechtsgrundlagen für das mittelfränkische Handwerk

Hier finden Sie alle wichtigen Rechtsvorschriften.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO) regelt im Wesentlichen was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks.

Zur Handwerksordnung





Gebühren und Beiträge

Hier finden Sie die von der Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken verabschiedete aktuelle Gebührenordnung und das Gebührenverzeichnis.
 


Beschlüsse für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken hat für einzelne Gewerke folgende Vorschriften zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) beschlossen:

 


Ausbildungsverordnungen & Ausbildungsregelungen

Die aktuellen Ausbildungsverordnungen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
 


Prüfungsvorschriften, Prüfungsordnungen und Ausschüsse

Schaubilder zur gestreckten Gesellenprüfung werden auf der Informationsplattform des Bayerischen Handwerks zum Download bereitgestellt.
Alle Meisterprüfungsverordnungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter der Rubrik „Gesetze und Verordnungen“

In folgenden Berufen können Sie bei uns die Meisterprüfung ablegen:
  • Bäcker,
  • Bürsten- und Pinselmacher,
  • Elektrotechniker,
  • Estrichleger,
  • Feinwerkmechaniker,
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Friseure,
  • Galvaniseure,
  • Installateur und Heizungsbauer,
  • Konditoren,
  • Kraftfahrzeugtechniker,
  • Kälteanlagenbauer,
  • Maler und Lackierer,
  • Maurer und Betonbauer,
  • Metallbauer,
  • Parkettleger,
  • Schornsteinfeger,
  • Stuckateure,
  • Tischler,
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer,
  • Zahntechniker,
  • Zimmerer.
Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses und der Vollversammlung vom erlässt die Handwerkskammer für Mittelfranken als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HWO) folgende Rechtsvorschriften:
 


Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Folgende Sachverständige sind aus ihrem Amt ausgeschieden: 
  • Vollmar, Klaus
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk
    (ausgeschieden zum 01.06.2026)
  • Herzog, Ulrich
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Metallbauer-Handwerk
    (ausgeschieden zum 01.07.2025)
  • Kipka, Janusch
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Zahntechniker-Handwerk
    (ausgeschieden zum 24.06.2025)
  • Kulig, Peter
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Metallbauer-Handwerk
    (ausgeschieden zum 24.06.2025)
  • Bauereiß, Gustav Adolf
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Maler und Lackierer-Handwerk und Stuckateur-Handwerk
    (ausgeschieden zum 31.12.2024)
  • Dörfler, Uwe
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Dachdecker-Handwerk
    (ausgeschieden zum 31.12.2024)
  • Ziegler, Irene
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Maßschneider-Handwerk
    (ausgeschieden zum 16.12.2024)
  • Hengl, Nikolaus
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
    (ausgeschieden zum 15.07.2024)
  • Baßler, Eberhard
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Orthopädiemechaniker-Handwerk
    (ausgeschieden zum 25.11.2024)
  • Schwarz, Klaus
    öffentlich bestellt und vereidigt für das Kraftfahrzeugmechaniker- u. Kraftfahrzeugelektiker-Handwerk
    (ausgeschieden zum 20.03.2024)