
Sachverständiger werden
Sachverständige des Handwerks werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Wer Sachverständiger werden möchte, muss hohe persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen und bei der Handwerkskammer für Mittelfranken das Bestellungsverfahren durchlaufen.
Kontakt bei Fragen zum Sachverständigenwesen
Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Antrag.
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Was sind die Aufgaben eines Sachverständigen?
Kosten und Dauer der Bestellung
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Sachverständigenantrages beträgt derzeit 125,00 Euro. Die Bestellung erfolgt befristet auf fünf Jahre.
Wer kann als Sachverständiger bestellt werden?
Die Handwerkskammer bestellt Sachverständige für die Handwerke der Anlagen A („meisterpflichtiges“ Handwerk) und B (handwerksähnliche Gewerbe und zulassungsfreies Handwerk) der Handwerksordnung (HwO). Die Person muss in der Handwerksrolle der Handwerkskammer für Mittelfranken eingetragen sein als
- Inhaber oder Gesellschafter einer Personengesellschaft oder
- Geschäftsführer einer eingetragenen juristischen Person (z.B. GmbH)
Dies gilt für meisterpflichtige und zulassungsfreie Handwerke bzw. handwerksähnliche Gewerbe gleichermaßen.
Bestellung von Arbeitnehmenden
Stehen Antragstellende in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, so müssen sie nachweisen,
- dass ihr Anstellungsvertrag ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht entgegensteht,
- sie von ihrem Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freigestellt werden
- sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen
- und sie ihre Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Rundstempel versehen können.
Persönliche Voraussetzungen der Antragstellenden
An Sachverständigenbewerber werden sowohl in persönlicher als auch in fachlicher Hinsicht sehr hohe Anforderungen gestellt.
Sachverständigenbewerber müssen
- die persönliche Eignung besitzen und über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
- die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten
Nachweis besonderer Sachkunde
Da ein Sachverständiger in der Lage sein muss, die Leistungen von Berufskollegen objektiv und sachgerecht zu begutachten und die Betroffenen von dem Ergebnis seiner Begutachtung auch zu überzeugen, wird von ihm eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde verlangt.
Deshalb müssen Sachverständigenbewerber folgendes nachweisen:
- ihre besondere Sachkunde (erheblich überdurchschnittliche Fachkenntnisse)
- die notwendige praktische Erfahrung
- die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen
Prüfungen für angehende Sachverständige
Die Handwerkskammer führt keine Ausbildung zum Sachverständigen durch, in der die erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung sollte nur derjenige beantragen, der bereits erheblich über dem Durchschnitt liegende Sachkenntnisse in seinem Handwerk besitzt und aktuell in der Lage ist, dies in einer Sachkundeprüfung unter Beweis zu stellen.
Eignungstest
Die Handwerkskammer verlangt in der Regel von Bewerbern, dass sie sich auf eigene Kosten einer fachlichen Überprüfung unterziehen. Die Prüfung wird von einer Innung oder einem Fachverband des entsprechenden Handwerks abgenommen. Besteht für das in Frage kommende Sachgebiet kein ständiges Fachgremium, entscheidet die Handwerkskammer über eine geeignete Art der Überprüfung.
Rechtliche Schulung
Die Antragstellenden müssen den Besuch von Seminaren, die der Vermittlung des für das Sachverständigenamt notwendigen rechtlichen Grundwissens dienen, nachweisen. Entsprechende Seminare werden vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) angeboten. Erforderlich ist in der Regel der Besuch eines Grundlagenseminars für Sachverständige des Handwerks.
Haftpflichtversicherung
Der Sachverständige muss eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen.
Bestellungsverfahren
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen muss gegenüber der Handwerkskammer für Mittelfranken schriftlich beantragt werden (siehe Antragsmuster weiter unten).
Das Sachgebiet, für das der Antragsteller seine Bestellung beantragt, muss genau bezeichnet werden. Dabei sollen die Handwerksbezeichnungen der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung verwendet werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Sachverständigenanwärter bereits bei der Antragstellung zeigen soll, dass er in der Lage ist, sich schriftlich klar, flüssig und fehlerfrei auszudrücken.
Erforderliche Unterlagen
Antragstellende müssen dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder falls diese nicht beigebracht werden kann, die Vorlage einer Bescheinigung der Gemeindebehörde des Wohnortes (zum Nachweis der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse)
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- ein kurzer Lebenslauf
- die Abschriften beglaubigter Zeugnisse (aus dem Meisterprüfungszeugnis sollte die Benotung ersichtlich sein)
- die Angabe dreier Referenzen, bei denen Auskunft über die Sachkunde des Bewerbers eingeholt werden kann
- eine eidesstattliche Erklärung, dass über den Bewerber keine gerichtliche Strafe oder sonstige Maßnahme verhängt worden ist, aus der sich die Ungeeignetheit als Sachverständiger ergibt
Vorschlag Antragsmuster
Empfehlung: Halten Sie sich nicht wörtlich an das Muster, verwenden Sie eigene Formulierungen, achten Sie darauf, dass alle Punkte des beigefügten Merkblattes erwähnt werden und denken Sie daran, dass bereits auf die äußere Form Ihrer Antragseinreichung geachtet wird.
Betreff: Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für das ...-Handwerk
Anrede
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich meine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für das ..-Handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe.
Mein Wohnsitz befindet sich in ...
meine gewerbliche Niederlassung befindet sich in ...
Ich habe die Meisterprüfung im....-Handwerk oder eine sonstige Prüfungen abgelegt und habe
- einen eigenen Betrieb (Handwerkskarte in Kopie)
- keinen eigenen Betrieb
- mein Betrieb ist mit meiner Sachverständigentätigkeit einverstanden (Freistellungserklärung).
Ich bin geb. am ...in...
Ich lebe in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen; eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung der Gemeindebehörde liegt bei liegt/nicht bei, weil...
Die erforderliche Sachkunde weise ich nach durch:
- die Benennung von drei Referenzadressen
- Zeugniskopien
- Lehrgangs- und Fortbildungsbescheinigungen
Einen Lebenslauf füge ich bei.
Ich erkläre an Eidesstatt, dass ich nicht vorbestraft bin oder sonstige Maßnahmen gegen mich verhängt wurden, aus denen sich die Ungeeignetheit als Sachverständiger ergibt.
Muster Freistellungserklärung
„Herr/Frau .......................ist befugt, als öffentlich bestellte(r) Sachverständige(r) auf dem Sachgebiet ...........................tätig zu werden und wird hierfür in dem erforderlichen Umfang freigestellt. Ich/Wir bestätige(n) als Arbeitgeber/Dienstherr, dass Herr/Frau .............................. die Tätigkeit als öffentlich bestellte(r).Sachverständige(r) unter Einhaltung der Pflichten aus der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer, also insbesondere unabhängig, frei von fachlichen Weisungen und persönlich ausüben kann. Er/Sie kann schriftliche Leistungen selbst unterschreiben und mit dem Sachverständigen-Rundstempel versehen. Der Widerruf dieser Freistellung ist gegenüber der Kammer zu erklären.“
Sachverständigen-Datenbank
Die Handwerkskammer für Mittelfranken führt mit der „Sachverständigensuche“ eine eigene Datenbank, in denen Sachverständige des Handwerks gelistet sind.
Die Sachverständigensuche wird unter anderem von Verbrauchern, Behörden, Gerichten usw. für die Suche nach Gutachtern genutzt. Wer darin als Sachverständiger gelistet werden möchte, muss im Zuge der Vereidigung eine Einwilligungserklärung abgeben. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Außerdem überspielen wir Ihr Sachverständigen-Profil in die bundesweite Sachverständigen-Datenbank „Sachverständigen-Navi“ und in die App „Sachverständigenradar“.
Kontakt bei Fragen zum Sachverständigenwesen
Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Antrag.
Telefon: 0911 5309 - 404
E-Mail: [email protected]