Online-Datenbank: Berechtigte zur Erstellung bautechnischer Nachweise (bayernweit)

Ermächtigung der Handwerkskammer

Im Jahr 1994 hat die Bayerische Staatsregierung die ZusatzqualifikationsverordnungBau (ZqualVBau) erlassen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wurde die Zuständigkeit für die Prüfung sowie für die Verlängerung der Berechtigung per Verordnung von der Obersten Baubehörde auf die Handwerkskammer für Mittelfranken übertragen.

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Suchen Sie in unserer Datenbank bayernweit nach Personen, die die Weiterbildung zur Erstellung bautechnischer Nachweise absolviert haben. Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Online-Datenbank nur Personen listen, die der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben.

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