Zu sehen ist der Oberkörper eines Handwerkers in Werkstattkleidung. Der Handwerker tippt auf einem Laptop.
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Lehrvertrag registrieren

Ausbildungsbetriebe müssen ihre Lehrverhältnisse bei der Handwerkskammer zur Prüfung und Bewilligung einreichen. Mit dem Lehrvertrag online geht das ganz einfach.

Lehrvertrag einreichen – Schritt für Schritt



Schritt 1: Lehrvertrag online ausfüllen

Bitte füllen Sie den Lehrvertrag online vollständig aus. Die integrierte Plausibilitätsprüfung unterstützt Sie dabei.

Hier finden Sie die Vertragsbestimmungen Ihres Lehrvertrags. 



Schritt 2: Lehrvertrag ausdrucken und mit Unterlagen einreichen

Drucken Sie anschließend bitte alle Seiten aus. Unterschreiben Sie gemeinsam mit dem/der Auszubildenden bzw. dem/der Erziehungsberechtigten (bei Jugendlichen unter 18 Jahren) den über das Tool generierten Lehrvertrag (beide Ausfertigungen). Das unterschriebene Vertrags-Exemplar für den Auszubildenden händigen Sie Ihrem Auszubildenden bitte aus.

Damit die Handwerkskammer Ihr Lehrverhältnis registrieren kann, senden Sie bitte nur die Ausfertigung für die Handwerkskammer und den „Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“ unterschrieben an:

Handwerkskammer für Mittelfranken
Lehrlingsrolle
Sulzbacher Straße 11 – 13
90489 Nürnberg

Oder senden Sie oben genannten Seiten per E-Mail an: [email protected]

Weitere Unterlagen, die Sie mit dem Lehrvertrag ggf. einreichen müssen (postalisch oder elektronisch):

  • Bei Lehrlingen unter 18 Jahren: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
    Auszubildende unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn der Ausbildung auf ihre Berufstauglichkeit untersuchen lassen (s. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die ärztliche Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Lehrverhältnis von der Handwerkskammer bewilligt wird. Falls kein Formular zur Hand ist, fragen Sie gerne bei der Regierung für Mittelfranken an.
  • Bei einem neuen Ausbilder/einer neuen Ausbilderin den entsprechenden Qualifikationsnachweis, der die persönliche und fachliche Eignung der Person nachweist. 
    Ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu ([email protected])
  • Bei ausländischen Auszubildenden (nicht EU-Bürger): Eine Arbeitserlaubnis
  • Bei Verkürzung der Ausbildungszeit:  Nachweise über die Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie
    (z.B. Schulzeugnis, Prüfungszeugnis, Nachweis über Beginn und Ende einer Vorlehre etc.)

Wichtig: Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, können wir den Lehrvertrag registrieren. Ein unverzügliches Zusenden der Unterlagen ist daher unerlässlich. Sie begehen ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, die weitreichende Konsequenzen haben kann.



Schritt 3: Eintragungsbestätigung und Gebührenbescheid erhalten

Nach Registrierung der Daten in die Lehrlingsrolle erhalten Sie eine Ausfertigungen mit separater Eintragungsbestätigung wieder zurück. Der Lehrling erhält ebenfalls eine Eintragungsbestätigung. Die Eintragung ist für den Betrieb gebührenpflichtig.

Lehrvertrag online verwenden

Der Lehrvertrag online ist ein kostenloser Service Ihrer Handwerkskammer. Über das Online-Formular können Sie Lehrverträge einfach und schnell am Computer erstellen und ausdrucken. 

Vorteile Lehrvertrag online

  • Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben
  • Automatische Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten

Zusätzliche Vorteile Lehrvertrag online mit Kundenlogin

  • Vorausgefülltes Formular mit eigenen Betriebsdaten
  • Lehrvertragsverwaltung nutzen: Alle Ihre Lehrverträge auf einen Blick – mit nur einem Klick löschen, bearbeiten oder als PDF neu erzeugen.
  • Gesamte Verwaltungsabwicklung wird immens beschleunigt

Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen Sie im Kundenportal registriert und mit Ihrem Betrieb verknüpft sein. Eine Anleitung dazu, finden Sie hier: Zugang zum Kundenportal erhalten



Bevor Sie den Lehrvertrag einreichen, lesen Sie sich bitte zuerst die Schritt-für-Schritt-Anleitung durch. So reduzieren Sie die Bearbeitungsdauer aufgrund von fehlerhaften Eingaben oder fehlenden Dokumenten.



 

Zum Lehrvertrag online – mit Login (Kundenportal)

Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie im Kundenportal registriert und mit Ihrem Betrieb verknüpft sein. Eine Anleitung dazu, finden Sie hier: hwk-mittelfranken/kphilfe.www.hwk-mittelfranken.de/artikel/exklusiv-bereich-nur-fuer-mitgliedsbetriebe-75,1698,6312.html#Ausbildung

 

Zum Lehrvertrag online – ohne Login

Lehrvertrag FormularWenn Sie den Lehrvertrag online außerhalb des Kundenportals bearbeiten, können Sie die zusätzlichen Vorteile nicht nutzen.



Hinweis: Sollten Sie Probleme mit der Darstellung des Lehrvertrag online haben, setzen Sie ggf. Ihre Webbrowser-Einstellungen zurück und verwenden Sie bitte generell einen gängigen Webbrowser.



Für Ausbildungsbetriebe zum Runterladen und zur Verwendung





Kontakt bei Fragen

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zur Registrierung des Lehrverhältnisses bei der Handwerkskammer haben:

Team Lehrlingsrolle
Telefon: 0911 5309-493
E-Mail: [email protected]



FAQ Lehrvertrag

Bitte wenden Sie sich umgehend an die Lehrlingsrolle – wir helfen Ihnen bei der Korrektur. Kleinere Korrekturen (z. B. Tippfehler in Namen oder Daten) können in vielen Fällen unkompliziert berichtigt werden.
Aufgabe der Handwerkskammer ist es, die Berufsbildung im Handwerk zu überwachen. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Ausbildungsbetriebe alle Lehrverträge bei der Handwerkskammer einreichen müssen. Eine Zulassung zur Prüfung ohne Lehrverhältnis ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Handwerkskammer begleitet Ausbildungsbetriebe und Auszubildende anschließend durch die gesamte Ausbildung und unterstützt bei Fragen und Problemen.
Seit 2019 werden Lehrverträge von der HWK Mittelfranken nicht mehr gestempelt oder gesiegelt. Die Eintragungsbestätigung gilt als offizieller Nachweis – anerkannt von allen Behörden sowie SOKA-Bau.
Es gibt eine Mindestausbildungsvergütung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig veröffentlicht. Diese Mindestausbildungsvergütung ist grundsätzlich anzuwenden.
Für viele Handwerke sind Branchen-Tarifverträge auch für Auszubildende verhandelt. Es ist grundsätzlich ratsam, diese anzuwenden. Auskunft über Tarifverträge erhalten Sie bei unserer Rechtsberatung oder bei den Arbeitgeberverbänden bzw. Innungen.
Im Lehrvertrag online müssen die Urlaubstage für jedes Kalenderjahr der Ausbildung angegeben werden. Ein integrierter Urlaubsrechner im Lehrvertrag-Online-Tool unterstützt Sie bei der Berechnung. Achtung: Abweichende Urlaubsansprüche können im Tarifvertrag geregelt sein.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt. Falls kein Formular zur Hand ist, können Sie sich auch an die Regierung von Mittelfranken wenden.
Bitte melden Sie den Wechsel umgehend der Lehrlingsrolle und reichen Sie den Qualifikationsnachweis der neuen Ausbildungsperson ein. Ohne qualifizierten Ausbilder/qualifizierte Ausbilderin darf die Ausbildung nicht fortgeführt werden.
Ja, für jede/n Auszubildende/n wird ein eigener Lehrvertrag erstellt und eingereicht. Die Anzahl der Auszubildenden muss aber in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbilder/innen stehen.
Die Betriebsnummer erhalten Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de → Betriebsnummern-Service
Wenn die Ausbildungszeit verkürzt, verlängert oder in Teilzeit absolviert werden soll, empfiehlt es sich immer, organisatorische Fragen vorher mit der Ausbildungsberatung zu besprechen.
Mehr Informationen lesen Sie auch in unserem Ausbildungs-Wiki:
Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass ein Lehrverhältnis vor Abschluss der Prüfung beendet wird, zum Beispiel durch Kündigung oder Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen. Manchmal kommt es auch dazu, dass Lehrverhältnisse nicht angetreten werden. Sie sind in diesen Fällen dazu verpflichtet, uns die vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses bzw. Umschulungsverhältnisses so zeitnah wie möglich mitzuteilen. Melden Sie uns die vorzeitige Beendigung bitte über diesen Online-Antrag in unserem Kundenportal:
Auf Grundlage dieses Antrags löschen wir das Lehrverhältnis bzw. Umschulungsverhältnis aus der Lehrlingsrolle. Sie erhalten eine Bestätigung über die Löschung. 
Im Kundenportal können gespeicherte Lehrverträge bearbeitet werden. Nach der Registrierung durch die HWK sind Änderungen nur noch über die Lehrlingsrolle möglich.