
Lehrvertrag registrieren
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Lehrverhältnisse bei der Handwerkskammer zur Prüfung und Bewilligung einreichen. Mit dem Lehrvertrag online geht das ganz einfach.
Lehrvertrag einreichen – Schritt für Schritt
Schritt 1: Lehrvertrag online ausfüllen
Bitte füllen Sie den Lehrvertrag online vollständig aus. Die integrierte Plausibilitätsprüfung unterstützt Sie dabei.
Hier finden Sie die Vertragsbestimmungen Ihres Lehrvertrags.
Schritt 2: Lehrvertrag ausdrucken und mit Unterlagen einreichen
Drucken Sie anschließend bitte alle Seiten aus. Unterschreiben Sie gemeinsam mit dem/der Auszubildenden bzw. dem/der Erziehungsberechtigten (bei Jugendlichen unter 18 Jahren) den über das Tool generierten Lehrvertrag (beide Ausfertigungen). Das unterschriebene Vertrags-Exemplar für den Auszubildenden händigen Sie Ihrem Auszubildenden bitte aus.
Damit die Handwerkskammer Ihr Lehrverhältnis registrieren kann, senden Sie bitte nur die Ausfertigung für die Handwerkskammer und den „Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“ unterschrieben an:
Handwerkskammer für Mittelfranken
Lehrlingsrolle
Sulzbacher Straße 11 – 13
90480 Nürnberg
Oder senden Sie oben genannten Seiten per E-Mail an: [email protected]
Weitere Unterlagen, die Sie mit dem Lehrvertrag ggf. einreichen müssen (postalisch oder elektronisch):
- Bei Lehrlingen unter 18 Jahren: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
Auszubildende unter 18 Jahren müssen sich vor Beginn der Ausbildung auf ihre Berufstauglichkeit untersuchen lassen (s. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die ärztliche Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Lehrverhältnis von der Handwerkskammer bewilligt wird. Falls kein Formular zur Hand ist, fragen Sie gerne bei der Regierung für Mittelfranken an. - Bei einem neuen Ausbilder/einer neuen Ausbilderin den entsprechenden Qualifikationsnachweis, der die persönliche und fachliche Eignung der Person nachweist.
Ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu ([email protected]) - Bei ausländischen Auszubildenden (nicht EU-Bürger): Eine Arbeitserlaubnis
- Bei Verkürzung der Ausbildungszeit: Nachweise über die Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie
(z.B. Schulzeugnis, Prüfungszeugnis, Nachweis über Beginn und Ende einer Vorlehre etc.)
Wichtig: Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, können wir den Lehrvertrag registrieren. Ein unverzügliches Zusenden der Unterlagen ist daher unerlässlich. Sie begehen ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, die weitreichende Konsequenzen haben kann.
Schritt 3: Eintragungsbestätigung und Gebührenbescheid erhalten
Nach Registrierung der Daten in die Lehrlingsrolle erhalten Sie eine Ausfertigungen mit separater Eintragungsbestätigung wieder zurück. Der Lehrling erhält ebenfalls eine Eintragungsbestätigung. Die Eintragung ist für den Betrieb gebührenpflichtig.
Lehrvertrag online verwenden
Der Lehrvertrag online ist ein kostenloser Service Ihrer Handwerkskammer. Über das Online-Formular können Sie Lehrverträge einfach und schnell am Computer erstellen und ausdrucken. Die Daten, die Sie elektronisch eingeben, werden zudem direkt an die Handwerkskammer übermittelt.
Vorteile Lehrvertrag online
- Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben
- Automatische Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten
Zusätzliche Vorteile Lehrvertrag online mit Kundenlogin
- Vorausgefülltes Formular mit eigenen Betriebsdaten
- Lehrvertragsverwaltung nutzen: Alle Ihre Lehrverträge auf einen Blick – mit nur einem Klick löschen, bearbeiten oder als PDF neu erzeugen.
- Gesamte Verwaltungsabwicklung wird immens beschleunigt
Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen Sie im Kundenportal registriert und mit Ihrem Betrieb verknüpft sein. Eine Anleitung dazu, finden Sie hier: Zugang zum Kundenportal erhalten
Bevor Sie den Lehrvertrag einreichen, lesen Sie sich bitte zuerst die Schritt-für-Schritt-Anleitung durch. So reduzieren Sie die Bearbeitungsdauer aufgrund von fehlerhaften Eingaben oder fehlenden Dokumenten.
Hinweis: Sollten Sie Probleme mit der Darstellung des Lehrvertrag online haben, setzen Sie ggf. Ihre Webbrowser-Einstellungen zurück und verwenden Sie bitte generell einen gängigen Webbrowser.
Kontakt bei Fragen
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zur Registrierung des Lehrverhältnisses bei der Handwerkskammer haben:
Team Lehrlingsrolle
Telefon: 0911 5309-493
E-Mail: [email protected]