Handwerk und CoronaVerlängerung der Frist zur Rückmeldung und Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
Die Bayerische Staatsregierung hat die Frist zur Rückmeldung und Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bis 31. Dezember 2023 verlängert. Diese Regelungen gelten nun.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 13. Juni 2023 die Frist zur Rückmeldung und Rückzahlung bis 31. Dezember 2023 verlängert.
Sie haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe über die online-Datenmaske, zu der Sie mit dem Ende November 2022 verschickten Schreiben einen Link erhalten haben. In den kommenden Tagen sollen alle Empfänger, die sich noch nicht rückgemeldet haben, mit einer Informationsmail darüber unterrichtet werden.
Seit 5. Juni 2023 können ebenfalls über die online-Datenmaske Anträge auf Stundung und Ratenzahlung (bis zu 24 Monate) gestellt werden.
Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht. Am 18. April 2023 hat die Bayerische Staatsregierung einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückforderung festgelegt. Das Antragsverfahren wird derzeit weiter ausgearbeitet. Die Antragstellung soll ab Anfang Juli 2023 ebenfalls über die Online-Datenmaske möglich sein.
Alle aktuellen Informationen und Hinweise werden immer auf der Seite www.soforthilfecorona.bayern veröffentlicht.