„Auszubildender zum Zimmerer arbeitet konzentriert an einer Tischkreissäge in einer Lehrwerkstatt."
Sascha Schneider

Das ändert sich ab 1. August 2026Neuordnung der Bauberufe

Die Ausbildung in der Bauwirtschaft wird grundlegend modernisiert. Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Hochbau, Tiefbau und Ausbau in Kraft. Wir erklären, was das für Ausbildungsbetriebe in Mittelfranken bedeutet — und was zu tun ist.



Was sich ändert

Die bisherige Ausbildungsordnung für Bauberufe stammte aus dem Jahr 1999. Neue Technologien, der Klimaschutz und die Digitalisierung haben die Anforderungen an Fachkräfte in der Bauwirtschaft grundlegend verändert. Die Neuordnung bringt modernisierte Ausbildungsinhalte, eine neue Prüfungsstruktur und angepasste Berufsbezeichnungen. Für die dreijährigen Berufe wird die bisherige Zwischenprüfung durch eine gestreckte Gesellenprüfung ersetzt, die bereits im zweiten Ausbildungsjahr beginnt. Die zweijährigen Berufe erhalten ein Anrechnungsmodell, das den Wechsel in einen dreijährigen Beruf erleichtert. Auch die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird neu strukturiert.



Die wichtigsten Änderungen im Detail

Die Ausbildungsrahmenpläne aller 19 Berufe wurden überarbeitet.
Feste Bestandteile sind künftig:
  • Nachhaltigkeit: Auszubildende lernen, Baustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen zu prüfen und umweltbewusst einzusetzen.
  • Digitalisierung: Branchenspezifische Software anwenden, digitale Messungen durchführen, Building Information Modeling (BIM) verstehen.
  • Kundenorientierung: Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg erkennen und im Arbeitsalltag berücksichtigen.
Für alle 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wird die bisherige Zwischenprüfung durch die gestreckte Gesellenprüfung ersetzt.
So funktioniert das:
  • Prüfungsteil 1 findet im 4. Ausbildungshalbjahr statt (also im zweiten Ausbildungsjahr).
  • Er besteht aus einer Arbeitsaufgabe mit Dokumentation (8 Stunden, Gewichtung 60 %) und einer Fachklausur (2 Stunden, Gewichtung 40 %).
  • Prüfungsteil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und umfasst weitere Fachklausuren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Das Ergebnis aus Teil 1 fließt mit in die Gesamtnote ein.
Die drei zweijährigen Berufe — Ausbaufacharbeiter/in, Hochbaufacharbeiter/in und Tiefbaufacharbeiter/in — behalten die konventionelle Prüfungsform mit Zwischenprüfung und Gesellenprüfung.
Neu ist das Anrechnungsmodell: Es erleichtert den Übergang vom zweijährigen in einen dreijährigen Ausbildungsberuf und verbessert die Durchlässigkeit zwischen den Abschlüssen. Das Anrechnungsmodell funktioniert so: Die zweijährigen Berufe sind inhaltlich so aufgebaut, dass ihre Ausbildungsinhalte direkt auf die dreijährigen Berufe angerechnet werden können. Wer also zum Beispiel den Abschluss als Hochbaufacharbeiter gemacht hat, muss beim Wechsel zum Maurer nicht von vorne anfangen. Die ersten zwei Jahre werden angerechnet, und die Ausbildung wird im dritten Jahr fortgesetzt.
Die Rückfall-Option bleibt erhalten: Wer die dreijährige Gesellenprüfung nicht besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag den zweijährigen Abschluss erwerben.
Bisherige BezeichnungNeue Bezeichnung ab 1. August 2026
Stukkateur/inStuckateur/in
Rohrleitungsbauer/inLeitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik
Kanalbauer/inKanalbauer/in für Infrastrukturtechnik
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird zum 1. September 2026 neu aufgestellt.
Die Struktur ändert sich wie folgt:
  • Bisher galt ein Korridor von 32 bis 37 Wochen.
  • Künftig sind 30 Wochen als fester Umfang vorgesehen.
  • Der Ausbildungsbetrieb kann darüber hinaus bis zu 9 weitere Wochen freiwillig buchen.
  • Zusätzlich besteht ein Anspruch des Auszubildenden auf 2 weitere Wochen, wenn im Prüfungsteil 1 weniger als 55 % der möglichen Punktzahl erreicht wurden.
Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2026 abgeschlossen wurden, laufen nach der bisherigen Ausbildungsordnung zu Ende. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht.
Auszubildende, die einen zweijährigen Abschluss nach alter Ordnung erworben haben, können den zugehörigen dreijährigen Abschluss nach alten Regelungen noch bis zum 31. Juli 2028 ablegen.
Nein, die Prüfungsgebühren bleiben voraussichtlich gleich. 
Nein, die Abrechnungen werden weiter über die SOKA erfolgen. 
 

Die betroffenen Berufe

Insgesamt 19 Bauberufe wurden neu geordnet — 16 dreijährige und 3 zweijährige Ausbildungsberufe in drei Bereichen. Die detaillierten Berufssteckbriefe, Ausbildungsordnungen und Unterweisungspläne finden Sie direkt beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

 

Zu den Ausbauberufenwww.bibb.de/de/182951.php

 

Zu den Hochbauberufenwww.bibb.de/de/182947.php

 

Zu den Tiefbauberufenwww.bibb.de/de/182943.php



Infografik: Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft in drei Bereichen – Ausbau, Hochbau und Tiefbau mit jeweiligen Berufen
Handwerkskammer für Mittelfranken



Was bedeutet die Neuordnung für die Praxis?

Jens Rigterink, Abteilungsleiter der Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer für Mittelfranken, erklärt, was Ausbildungsbetriebe von der Neuordnung erwarten können — und worauf sie sich jetzt vorbereiten sollten.

Was verspricht sich die Handwerkskammer für Mittelfranken von der Neuordnung — für die Betriebe, aber auch für die Auszubildenden selbst?

Jens Rigterink: Wir bekommen eine Ausbildung, die wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Klimaschutz sind jetzt fest in den Ausbildungsrahmenplänen verankert — Dämmung, energieeffizientes Bauen, nachhaltiger Umgang mit Baustoffen. Das sind keine Randthemen mehr, sondern Kernkompetenzen, die unsere Auszubildenden künftig von Anfang an mitbekommen.

Was bedeutet das für die Arbeit der ausbildenden Betriebe - werden Umstellungen im Betrieb notwendig? Wenn ja, welche? 

Jens Rigterink: Was die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) betrifft, müssen die Betriebe selbst nichts umstellen — wir laden weiterhin ein und haben die Inhalte bereits angepasst. Natürlich gilt: Wer neue Ausbildungsinhalte vermitteln soll, muss auch selbst damit vertraut sein. Der größte Unterschied liegt aber bei den Prüfungen. Die Auszubildenden in den dreijährigen Berufen müssen sich ab dem ersten Tag auf die Gesellenprüfung Teil 1 konzentrieren — denn dieses Ergebnis fließt mit 40 Prozent in die Endnote ein. Aus anderen Handwerksberufen wissen wir: Das steigert die Motivation deutlich.

Welchen Rat geben Sie den Betrieben, was sollten sie jetzt als nächstes tun?

Jens Rigterink: Nehmen Sie sich die neue Ausbildungsordnung vor und schauen Sie, wo die Änderungen Sie konkret betreffen. Manche Inhalte kommen neu hinzu, andere fallen weg. Aber keine Sorge: Wer bisher gut ausgebildet hat, wird das auch weiterhin tun. Die Grundlage ist dieselbe — die Themen werden moderner.



Wir beraten Sie gerne

Für allgemeine Fragen:

Team Ausbildungsberatung
0911 5309-492
[email protected]

Für Fragen zur ÜLU:

0911 5309-403
 [email protected]

Oder besuchen Sie unsere Informationsabende in unseren Bildungs- und Technologiezentren in Nürnberg und Ansbach.

Zu den Informationsabenden



Weiterführende Inhalte

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert über die Neuordnung der Bauberufe: mit Präsentationen, Terminen für virtuelle Informationsabende und Antworten auf häufige Fragen zur neuen Ausbildungsordnung.

Zum ZDH

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt auf dieser Seite den zentralen Überblick zur Neuordnung der 19 Bauberufe bereit: Hintergründe zum Neuordnungsverfahren, Erklärungen zur gestreckten Gesellenprüfung, zum Anrechnungsmodell und zur überbetrieblichen Ausbildung — sowie direkte Verlinkungen zu den Berufssteckbriefen für Ausbau-, Hochbau- und Tiefbauberufe. Verantwortet wird die Seite vom BIBB selbst, das die Implementierung der neuen Ausbildungsordnungen bundesweit begleitet.

Zur BIBB-Übersichtsseite Bauberufe