Das ändert sich ab 1. August 2026Neuordnung der Bauberufe
Die Ausbildung in der Bauwirtschaft wird grundlegend modernisiert. Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Hochbau, Tiefbau und Ausbau in Kraft. Wir erklären, was das für Ausbildungsbetriebe in Mittelfranken bedeutet — und was zu tun ist.
Was sich ändert
Die bisherige Ausbildungsordnung für Bauberufe stammte aus dem Jahr 1999. Neue Technologien, der Klimaschutz und die Digitalisierung haben die Anforderungen an Fachkräfte in der Bauwirtschaft grundlegend verändert. Die Neuordnung bringt modernisierte Ausbildungsinhalte, eine neue Prüfungsstruktur und angepasste Berufsbezeichnungen. Für die dreijährigen Berufe wird die bisherige Zwischenprüfung durch eine gestreckte Gesellenprüfung ersetzt, die bereits im zweiten Ausbildungsjahr beginnt. Die zweijährigen Berufe erhalten ein Anrechnungsmodell, das den Wechsel in einen dreijährigen Beruf erleichtert. Auch die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird neu strukturiert.
Die wichtigsten Änderungen im Detail
- Nachhaltigkeit: Auszubildende lernen, Baustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen zu prüfen und umweltbewusst einzusetzen.
- Digitalisierung: Branchenspezifische Software anwenden, digitale Messungen durchführen, Building Information Modeling (BIM) verstehen.
- Kundenorientierung: Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg erkennen und im Arbeitsalltag berücksichtigen.
- Prüfungsteil 1 findet im 4. Ausbildungshalbjahr statt (also im zweiten Ausbildungsjahr).
- Er besteht aus einer Arbeitsaufgabe mit Dokumentation (8 Stunden, Gewichtung 60 %) und einer Fachklausur (2 Stunden, Gewichtung 40 %).
- Prüfungsteil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und umfasst weitere Fachklausuren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Das Ergebnis aus Teil 1 fließt mit in die Gesamtnote ein.
| Bisherige Bezeichnung | Neue Bezeichnung ab 1. August 2026 |
| Stukkateur/in | Stuckateur/in |
| Rohrleitungsbauer/in | Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik |
| Kanalbauer/in | Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik |
- Bisher galt ein Korridor von 32 bis 37 Wochen.
- Künftig sind 30 Wochen als fester Umfang vorgesehen.
- Der Ausbildungsbetrieb kann darüber hinaus bis zu 9 weitere Wochen freiwillig buchen.
- Zusätzlich besteht ein Anspruch des Auszubildenden auf 2 weitere Wochen, wenn im Prüfungsteil 1 weniger als 55 % der möglichen Punktzahl erreicht wurden.
Die betroffenen Berufe
Insgesamt 19 Bauberufe wurden neu geordnet — 16 dreijährige und 3 zweijährige Ausbildungsberufe in drei Bereichen. Die detaillierten Berufssteckbriefe, Ausbildungsordnungen und Unterweisungspläne finden Sie direkt beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Was bedeutet die Neuordnung für die Praxis?
Jens Rigterink, Abteilungsleiter der Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer für Mittelfranken, erklärt, was Ausbildungsbetriebe von der Neuordnung erwarten können — und worauf sie sich jetzt vorbereiten sollten.
Was verspricht sich die Handwerkskammer für Mittelfranken von der Neuordnung — für die Betriebe, aber auch für die Auszubildenden selbst?
Jens Rigterink: Wir bekommen eine Ausbildung, die wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Klimaschutz sind jetzt fest in den Ausbildungsrahmenplänen verankert — Dämmung, energieeffizientes Bauen, nachhaltiger Umgang mit Baustoffen. Das sind keine Randthemen mehr, sondern Kernkompetenzen, die unsere Auszubildenden künftig von Anfang an mitbekommen.
Was bedeutet das für die Arbeit der ausbildenden Betriebe - werden Umstellungen im Betrieb notwendig? Wenn ja, welche?
Jens Rigterink: Was die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) betrifft, müssen die Betriebe selbst nichts umstellen — wir laden weiterhin ein und haben die Inhalte bereits angepasst. Natürlich gilt: Wer neue Ausbildungsinhalte vermitteln soll, muss auch selbst damit vertraut sein. Der größte Unterschied liegt aber bei den Prüfungen. Die Auszubildenden in den dreijährigen Berufen müssen sich ab dem ersten Tag auf die Gesellenprüfung Teil 1 konzentrieren — denn dieses Ergebnis fließt mit 40 Prozent in die Endnote ein. Aus anderen Handwerksberufen wissen wir: Das steigert die Motivation deutlich.
Welchen Rat geben Sie den Betrieben, was sollten sie jetzt als nächstes tun?
Jens Rigterink: Nehmen Sie sich die neue Ausbildungsordnung vor und schauen Sie, wo die Änderungen Sie konkret betreffen. Manche Inhalte kommen neu hinzu, andere fallen weg. Aber keine Sorge: Wer bisher gut ausgebildet hat, wird das auch weiterhin tun. Die Grundlage ist dieselbe — die Themen werden moderner.
Wir beraten Sie gerne
Für allgemeine Fragen:
Team Ausbildungsberatung
0911 5309-492
[email protected]
Für Fragen zur ÜLU:
0911 5309-403
[email protected]
Oder besuchen Sie unsere Informationsabende in unseren Bildungs- und Technologiezentren in Nürnberg und Ansbach.
Weiterführende Inhalte
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert über die Neuordnung der Bauberufe: mit Präsentationen, Terminen für virtuelle Informationsabende und Antworten auf häufige Fragen zur neuen Ausbildungsordnung.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt auf dieser Seite den zentralen Überblick zur Neuordnung der 19 Bauberufe bereit: Hintergründe zum Neuordnungsverfahren, Erklärungen zur gestreckten Gesellenprüfung, zum Anrechnungsmodell und zur überbetrieblichen Ausbildung — sowie direkte Verlinkungen zu den Berufssteckbriefen für Ausbau-, Hochbau- und Tiefbauberufe. Verantwortet wird die Seite vom BIBB selbst, das die Implementierung der neuen Ausbildungsordnungen bundesweit begleitet.