E-Fahrzeuge im Betrieb: Was Handwerker jetzt wissen solltenFuhrpark elektrifizieren, Kosten senken, Förderungen nutzen
E-Mobilität wird auch für Handwerksbetriebe immer relevanter. Wie Sie Ihren Fuhrpark schrittweise elektrifizieren, welche Förderungen es gibt und wie die Handwerkskammer für Mittelfranken dabei unterstützt – das erfahren Sie hier.
E-Mobilität gewinnt für Handwerksbetriebe zunehmend an Bedeutung. Steigende Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltigkeit, stark gestiegene Spritpreise sowie ein attraktives Auftreten gegenüber Kunden, Kommunen und Auftraggebern machen die Umstellung auf elektrische Fahrzeuge und eine moderne Ladeinfrastruktur zu einem strategisch relevanten Thema.
Gerade im Handwerk bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten: von elektrischen Firmenwagen und E-Transportern für Kundendienst, Montage und Lieferfahrten über E-Lastenräder für innerstädtische Einsätze bis hin zu Ladepunkten auf dem Betriebsgelände - idealerweise kombiniert mit einer Photovoltaik-Anlage und intelligentem Energiemanagement.
Den Umstieg richtig planen
Die Umstellung auf E-Mobilität sollte nicht "einfach nebenbei" erfolgen, sondern gut durchdacht und strukturiert angegangen werden. Vor der Anschaffung erster Fahrzeuge oder der Installation von Ladeinfrastruktur empfiehlt sich eine sorgfältige Bestandsaufnahme.
Checkliste: Fragen zur Bestandsaufnahme
- Welche Fahrzeuge werden täglich genutzt?
- Wie viele Kilometer fahren sie?
- Wann stehen sie auf dem Betriebshof?
- Reicht Laden über Nacht?
- Werden Schnelllader gebraucht?
- Soll der Strom aus einer eigenen PV-Anlage kommen?
Für die Planung der Ladeinfrastruktur ist eine Analyse des tatsächlichen Ladebedarfs sinnvoll. Dabei spielen Fahrzeuganzahl, Standzeiten, Fahrzeugtypen und mögliche künftige E-Transporter eine wichtige Rolle.
Möglichkeiten für Handwerksbetriebe
Elektrifizierung des Firmenfuhrparks
Ein sinnvoller Einstieg ist der schrittweise Austausch einzelner Fahrzeuge gegen E-Autos oder E-Transporter. Empfehlenswert ist es, mit Fahrzeugen zu beginnen, die feste Routen oder regelmäßige Einsatzgebiete haben. Ein kompletter Sofortwechsel ist dabei nicht notwendig – eine schrittweise Umstellung ist ebenso möglich.
Ladeinfrastruktur am Betrieb
Ladepunkte auf dem Betriebsgelände bilden das Rückgrat eines elektrifizierten Fuhrparks. Neben Ladepunkten für Firmenfahrzeuge können auch Lademöglichkeiten für Mitarbeitende oder Gäste eingerichtet werden. Ein Lastmanagement sorgt dafür, dass der vorhandene Stromanschluss nicht überlastet wird. Eine Kombination mit einer PV-Anlage ist möglich.
Photovoltaik und Eigenstrom
Eigener Solarstrom kann die Betriebskosten senken. Das ist besonders sinnvoll, wenn Fahrzeuge tagsüber oder am Nachmittag am Betrieb laden. Die Kombination mit einem Speicher und einem Energiemanagementsystem sollte dabei geprüft werden.
E-Lastenräder und leichte E-Fahrzeuge
Für Betriebe in Städten sind E-Lastenräder und leichte E-Fahrzeuge eine interessante Option. Sie eignen sich für kleinere Transporte, Servicefahrten oder schnelle Einsätze und können Parkplatzprobleme sowie Zufahrtsbeschränkungen entschärfen.
Förderungen und finanzielle Unterstützung
KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)
Für Handwerksbetriebe ist der KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programmnummern 268/269) besonders relevant. Über einen zinsgünstigen Kredit können folgende Anschaffungen finanziert werden:
- Batterieelektrische Fahrzeuge zur Personenbeförderung
- Elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge
- Leichte bis schwere Nutzfahrzeuge
- Elektrische Motorroller
- Lastenräder
- Öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur
- Erweiterung und Modernisierung von Stromnetzanschlüssen
Wichtige Eckdaten zum KfW-Kredit
- Antragsberechtigt: Unternehmen aller Größen
- Kreditlaufzeit: 5 bis 30 Jahre (je nach Variante)
- Maximaler Kreditbetrag: bis zu 50 Millionen Euro
- Antragstellung: über die Hausbank
Steuervorteile für E-Mobilität im Betrieb
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Für Elektro-Dienstwagen bzw. betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 31. Dezember 2027 angeschafft wurden oder werden, können im ersten Jahr 75 Prozent der Kosten steuerlich abgeschrieben werden. Der Abschreibungszeitraum beträgt insgesamt sechs Jahre:
- Jahr: 75 %
- Jahr: 10 %
- Jahr: 5 %
- Jahr: 5 %
- Jahr: 3 %
- Jahr: 2 %
Geldwerter Vorteil: 0,25-%-Regelung
Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen. Für Plug-in-Hybride gilt ein Satz von 0,5 Prozent.
Die Preisgrenze für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Kfz-Steuerbefreiung
Reine Elektrofahrzeuge sind nach aktueller Rechtslage für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit – längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Steuervorteile beim Laden
Kostenloser oder vergünstigter Ladestrom beim Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Auch die Erstattung bestimmter selbst getragener Stromkosten kann steuerlich begünstigt sein.
Beratung durch die Handwerkskammer für Mittelfranken
Die Handwerkskammer für Mittelfranken unterstützt Handwerksbetriebe individuell beim Einstieg in die E-Mobilität. Michael Erletz, Berater für Innovation und Technologie, steht für individuelle Lösungen rund um folgende Themen zur Verfügung:
- Photovoltaik-Anlagen
- Ladeinfrastruktur
- Energiemanagement
- Elektrifizierung des Firmenfuhrparks
- Auswahl geeigneter Technologien
- Einschätzung möglicher Förderprogramme
Kontakt
Michael Erletz
0911 5309-498
[email protected]