Recht und HandwerkDas ändert sich 2024

Mit großen Schritten geht es auf das neue Jahr 2024 zu. Mit ihm gehen – wie zur Jahreswende üblich – zahlreiche Änderungen einher. Die für das Handwerk relevantesten und spannendsten Änderungen möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen.

Justiz Recht

Diese Änderungen werden für Handwerker 2024 interessant:

Betriebe, die in der Regel 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind dazu verpflichtet, einen oder mehrere schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Erfüllen Sie die jeweiligen Anforderungen nicht, müssen sie monatliche Ausgleichsabgabe zahlen, die nun stark erhöht wurden. Zu den Details führt Sie der Link im Anschluss.
Im Zuge einer Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wird nun auch endlich die Rechtsfähigkeit der GbR im Gesetz verankert. Zwar besteht auch weiterhin keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR, in bestimmten Fällen wird jedoch die Eintragung in das Gesellschaftsregister erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der GbR zu gewährleisten. Knapp zusammengefasst gilt daher, dass, wenn die GbR über Rechte verfügen will, für die eine Eintragungspflicht in ein öffentliches Register besteht, beispielsweise dem Grundbuch, künftig die Eintragung im Gesellschaftsregister zwingend vorausgesetzt wird.
Ab 01.01.2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen in das Transparenzregister eingetragen sein (auch KGen und Stiftungen!). Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mussten sich bisher noch nicht um eine Registrierung kümmern, dies ändert sich jedoch ab 2024 für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden (s.o.).
Um nicht in Verdacht zu geraten, Geldwäsche zu betreiben, müssen sich zum 01.01.2024 alle zur Geldwäscheprävention verpflichteten Unternehmen im Meldeportal goAML Web registrieren. Betroffen sind dabei auch viele Handwerksbetriebe, da auch Güterhändler zur Registrierung verpflichtet sind. Güterhändler ist insoweit jeder, der gewerblich mit Gütern handelt (egal ob Veräußerung oder Erwerb), sofern dies in Ausübung der geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit getan wird. § 1 Abs. 10 GwG definiert die Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes. Relevant sind insbesondere Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kunstgegenstände und Antiquitäten sowie Kraftfahrzeuge.
Arbeitgeber können bis 31.12.2024 weiterhin allen Mitarbeiter*innen eine steuerfreie Inflationsprämie bis maximal 3.000 Euro auszahlen. Die Prämie kann auch in Teilbeträge aufgesplittet werden.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die üblichen Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. Die Sonderregelungen wurden nicht verlängert. Zu den Details führt Sie der Link im Anschluss.
Die bereits geltende Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen wurde zum 01.12.2023 durch nunmehrige Erhebung der CO₂-Maut erhöht. Ab 01.07.2024 soll die Mautpflicht zusätzlich dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Für Handwerker soll jedoch eine Ausnahme von der Lkw-Maut gelten. Einem entsprechenden Gesetz wurde durch den Bundesrat bereits zugestimmt.
Zur finanziellen Entlastung der Cafés, Konditoreien, Bäckereien, Metzger und Restaurants hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Speisen zum Verzehr vor Ort vorübergehend bis 31.12.2023 auf sieben Prozent abgesenkt. Diese Absenkung soll nicht verlängert werden, stattdessen werden nun ab 01.01.2024 wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Am 29.02.2024 wird das Portal "sv.net", welches ein großer Teil der Arbeitgeber als verschlüsselte Ausfüllhilfe für die Meldungen zur Sozialversicherung nutzt, abgeschaltet. Bereits frühzeitig auf das neue Meldeportal "SV-Meldeportal" umzusteigen lohnt sich, um einerseits kurzfristiges Chaos zu vermeiden und andererseits sogar Geld zu sparen. Grundsätzlich ist das SV-Meldeportal nämlich kostenpflichtig, wer sich jedoch bis zum 31.03.2024 registriert, kann das Portal in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei nutzen. Näher dazu informiert auch die DHZ (Den Link finden Sie im Anschluss).
Ab 01.01.2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben.
Zum 01.01.2025 ist eine Erhöhung auf 12,82 Euro geplant. Aufgrund der vor zwei Jahren eingeführten dynamischen Minijobgrenze erhöht sich diese daher auf 538 Euro.
Auch die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung – zwingend für alle Betriebe, die nicht tarifgebunden sind – steigt im ersten Lehrjahr auf 649,00 Euro an. Im zweiten Lehrjahr darf sie 766,00 Euro nicht unterschreiten. Im dritten Lehrjahr liegt sie bei 876,00 Euro, im vierten dann bei 909,00 Euro.
Im Dachdeckerhandwerk steigen die Mindestlöhne für ungelernte Arbeitnehmer*innen (Mindestlohn 1) auf 13,90 Euro, der Mindestlohn für Gesellinnen und Gesellen (Mindestlohn 2) wird auf 15,60 Euro erhöht. Zudem steht allen gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer*innen laut Tarifvertrag Inflationsprämie die Zahlung einer Inflationsprämie in Höhe von 457 Euro zu, die spätestens mit der Lohnabrechnung im Februar 2024 auszubezahlen ist.
Auch im Elektrikerhandwerk steigt der Branchenmindestlohn auf 13,95 Euro.
Zudem regelt auch der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk eine Erhöhung in der Lohngruppe 1 auf 13,50 Euro und in der Lohngruppe 6 auf 16,70 Euro.
Im Schornsteinfegerhandwerk geht aus dem aktuell gültigen Mindestlohntarifvertrag hervor, dass der Mindestlohn auf 14,50 Euro angehoben wird. Daneben steigt auch die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr auf 900 Euro, im zweiten Lehrjahr auf 1.000 Euro und im dritten Lehrjahr auf 1.100 Euro.
Auch die Auszubildenden im Steinmetzhandwerk profitieren ab 01.08.2024 von erhöhten Ausbildungsvergütungen um 35 Euro pro Lehrjahr. So erhalten sie im ersten Ausbildungsjahr dann 925 Euro, im zweiten 1.025 Euro und im dritten 1.175 Euro.
Hinsichtlich der Themenfelder Vaterschaftsurlaub und Kinderkrankengeld muss das weitere Vorgehen des Gesetzgebers beobachtet werden. Auch hinsichtlich des Wachstumschancengesetzes, welches zahlreiche Erleichterungen im Steuerrecht für Selbstständige und Unternehmen bringen soll (Stichwörter degressive Afa für Wohngebäude, verkürzte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, Sonderabschreibungen für KMU, Investitionsprämien für Klimaschutz, Erhöhung des Schwellenwerts zur Umsatzsteuervoranmeldung, Anpassung Prozentgrenze bei Verlustvortrag, etc.) stockt die Gesetzgebung seit Bekanntwerden der Haushaltsdiskussionen.
 

Weiterführende Links zu den oben besprochenen Themen: 

Sozialversicherung: Neues Meldeportal für Arbeitgeber
Insolvenzrecht: Verkürzter Prognosezeitraum für Überschuldungsprüfung endet
Die Ausgleichsabgabe (Zentrum Bayern Familie und Soziales)



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