Zweitschrift des Gesellenbriefs beantragen
Die Handwerkskammer für Mittelfranken hebt Daten zu bestandenen Prüfungen bis zu 50 Jahre lang auf. So können wir in vielen Fällen einen Gesellenbrief (Schmuckurkunde) für eine jahrzehntelang zurückliegende abgeschlossene Ausbildung ausstellen.
Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Gesellenbriefmuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht. Die Zweitschrift ist kein rechtlich relevanter Nachweis über die abgelegte Gesellenprüfung nach § 31 Abs. 2 der Handwerksordnung, sondern eine Schmuckurkunde, die den erfolgreichen Abschluss Ihrer Prüfung auf einem repräsentativen Dokument darstellt.
Bitte beachten Sie: Durch eine teilweise aufwendige Suche im Archiv kann die Bearbeitungszeit drei bis vier Wochen betragen.
Eine Zweitschrift des Gesellenbriefs kann in den nachfolgend aufgelisteten Fällen ausgestellt werden:
- Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
- Fall 2: Der Name hat sich aufgrund von Adoption geändert. Wird die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert, sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
- Fall 3: Der Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert. Wird die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz
(TSG) angefordert, sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
Eine Zweitschrift des Gesellenbriefs wird hingegen nicht ausgestellt bei:
- Namensänderung aufgrund von Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Einbenennung nach § 1618 BGB.
Zweitschrift des Prüfungszeugnisses
Für Prüfungen, die seit 2019 bei der Handwerkskammer für Mittelfranken abgelegt wurden, können wir eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses erstellen. Wurde die Prüfung allerdings bei einer Innung abgelegt, ist diese zu kontaktieren.
Sollten Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses benötigen, kontaktieren Sie bitte das Team der Gesellenprüfung.
Antrag: Zweitschrift Gesellenbrief
Gebühren
Ausstellung Schmuckurkunde Gesellenbrief: 30 Euro
Zweitschrift des Prüfungszeugnisses: 30 Euro (nur für Prüfungen, die bei der Handwerkskammer abgelegt wurden und nicht älter als 2019).