Neues FörderprogrammUmrüstung wird mit bis zu 33 Prozent gefördert
Kleine und Kleinstunternehmen können für die Umrüstung auf elektrisch betriebene Produktionsanlagen eine Förderung von bis 33 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Lesen Sie welche Anlagen genau gefördert werden und wie Sie die Förderung beantragen.

Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten. Diese beinhaltet mehrere Anpassungen, u.a. das neue Fördermodul 6, das sich ausschließlich an kleine Unternehmen richtet. Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, können hierüber ohne ein spezielles Einsparkonzept gegen elektrische ausgetauscht und gefördert werden. Darunterfällt zum Beispiel die Umrüstung auf Sonnenkollektoren oder Solaranlagen, Wärmepumpen oder auch Energiemanagement-Softwareprodukte.
Die Rahmenbedingungen des neuen Fördermoduls im Überblick
Das sind die Rahmenbedingungen für eine Förderungen nach dem neuen Fördermodul 5:
- Die Förderquote beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Mindest-Investitionsvolumen 2.000 €, maximaler Förderbetrag 200.000 Euro
- Austausch oder Umrüstung von Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (vorrangig Erdgas, Kohle, Mineralöl) betrieben werden und auf ausschließlich elektrisch betriebene Anlagen
- Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro
Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31.12.2023 beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.
Die Antragstellung
Ein Kurzvideo zum Förderprogramm erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen kurz und knapp: youtu.be/-liQIi59LOM
Weitere Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier werden auch Beispiele für „Produktionsanlagen“ genannt, da u.a. auch Gabelstapler oder Prozesswärmeerzeuger förderfähig sind.
Weitere Verbesserungen bei der Förderung für kleine Unternehmen
Neben der Einführung des Modul 6 in die Förderrichtlinie gibt es noch weitere Verbesserungen für kleine Unternehmen – zu denen auch die meisten Handwerksbetriebe zählen:
- In der Förderrichtlinie wird nun zwischen Kleinen und Mittelständischen Unternehmen unterschieden. Gleichzeitig wurde die Höhe der Zuschüsse für kleine Unternehmen in den Modulen 1 bis 4 um 10 % angehoben, so dass sich die Förderquoten nun zwischen 50 % und 65 % bewegen. Das betrifft beispielsweise förderfähige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von gewerblichen Anlagen und Prozessen oder der Ersatz bzw. die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, durch Wärmepumpen, Tiefer Geothermie oder Biomasse-Anlagen.
- Der CO2-Förderdeckel im Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ wurde für kleine Unternehmen von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro eingesparte Tonne CO2 und Jahr angehoben. Mehr zum Modul 4
- Eine Förderung über Artikel 17 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist ab sofort ebenfalls möglich. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und 20 % für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden. Die Prozentangabe bezieht sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition. → Mehr zur Förderungen über den Artikel 17 der AGVO
- In Modul 1 der Förderrichtlinie wurde die Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen aufgehoben. Zudem muss bei der Dämmung von Bestandsanlagen kein Mindest-Dämmniveau mehr erreicht werden. → Mehr zum Modul 1
Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen
Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen.