Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Durchführung der Überbetrieblichen LehrlingsunterweisungÜberbetriebliche Lehrlingsunterweisung: Informationen zur Datenerhebung

Die Handwerkskammer für Mittelfranken, Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt und verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke der Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Rahmen der Ausbildung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i.V. m. § 28 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) und der Anlage D Abschnitt III (Lehrlingsrolle) der HwO.

 

Erfolgte die Erhebung Ihrer Daten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Handwerkskammer für Mittelfranken, wurden uns diese zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung von der jeweils zuständigen Stelle (z.B. andere Handwerkskammer, IHK, Regierung) übermittelt (vgl. § 28 Abs. 2 HwO). Folgende Kategorien von Daten werden von uns verarbeitet:

 

- Von den Ausbildungsbetrieben: Name/Firma, Adressdaten, Kontaktdaten (auch elektronisch), BG-Nummer,

- Von den Auszubildenden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adressdaten, Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten, Beruf, Lehrzeit-Ende, Berufsschule und Klasse, Bankverbindung

 

Soweit die Datenerhebung auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. c erfolgt, sind die von uns erhoben Daten zur Aufgabenerfüllung notwendig. Eine Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass die gesetzlichen Vorgaben der Berufsausbildung nicht eingehalten werden.

 

Eine Datenweitergabe erfolgt im Rahmen der Berufsausbildung an andere öffentliche Stellen (z.B. Innungen, Berufsschulen, Fördergeber) oder privatrechtliche Stellen (z.B. Ausbildungsbetrieb, Übernachtungsstätten) gemäß § 28 Abs. 2 HwO. Darüber hinaus können die erforderlichen Daten der Teilnehmer an von uns mit der Durchführung einzelner Lehrgänge beauftragte Institutionen weitergegeben werden, wenn die Handwerkskammer nicht selbst die Durchführung gewährleisten kann.

 

Speicherfristen

 

Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die vom Fördergeber vorgegebenen Aufbewahrungspflichten nicht mehr bestehen.

 

Betroffenenrechte

 

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art.15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. In unserem Falle beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.



Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen.