Zu sehen ist ein Laptop auf einem Tisch. Daneben liegt ein aufgeschlagenes Buch. Im Vordergrund eine Justitia-Statue.
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Rechtsgrundlagen für das mittelfränkische Handwerk

Hier finden Sie alle wichtigen Rechtsvorschriften.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO) regelt im Wesentlichen was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks.

Zur Handwerksordnung





Gebühren und Beiträge

Hier finden Sie die von der Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken verabschiedete aktuelle Gebührenordnung und das Gebührenverzeichnis.
Hier finden Sie die von der Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken verabschiedete Beitragsordnung mit den jährlichen Beitragsbeschlüssen.
 


Beschlüsse für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken hat für einzelne Gewerke folgende Vorschriften zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) beschlossen:

 




Prüfungsvorschriften, Prüfungsordnungen und Ausschüsse

Schaubilder zur gestreckten Gesellprüfung werden auf der Informationsplattform des Bayerischen Handwerks zum Download bereitgestellt.
Alle Meisterprüfungsverordnungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter der Rubrik „Gesetze und Verordnungen“

In folgenden Berufen können Sie bei uns die Meisterprüfung ablegen:
  • Bäcker,
  • Bürsten- und Pinselmacher,
  • Elektrotechniker,
  • Estrichleger,
  • Feinwerkmechaniker,
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Friseure,
  • Galvaniseure,
  • Installateur und Heizungsbauer,
  • Konditoren,
  • Kraftfahrzeugtechniker,
  • Kälteanlagenbauer,
  • Maler und Lackierer,
  • Maurer und Betonbauer,
  • Metallbauer,
  • Parkettleger,
  • Schornsteinfeger,
  • Stuckateure,
  • Tischler,
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer,
  • Zahntechniker,
  • Zimmerer.
Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses und der Vollversammlung vom erlässt die Handwerkskammer für Mittelfranken als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HWO) folgende Rechtsvorschriften:
 


Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Sachverständigenordnung