RatgeberNeue Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz
In der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft gibt es einen neuen Fördermechanismus, über den sich KMU die Optimierung von Anlagen und Prozessen fördern lassen können.

Der Austausch einer veralteten Lackierkabine kann über die BAFA Modul4-Basisförderung finanziell bezuschusst werden.
Das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) wurde zum 15. Februar 2024 novelliert und an die rechtlich geänderten Rahmenbedingungen der EU angepasst. In dem Zuge wurde auch das Modul 4 der Förderung verändert.
Das bisherige Modul 4 zur Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen wird nun als Modul-4-Premiumförderung weitergeführt. Als zusätzlicher Fördermechanismus wurde die Basisförderung in das Modul 4 integriert, die auch für Handwerksbetriebe von Interesse ist.
Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen zur neuen Modul-4-Basisförderung des Bundessamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengestellt. Gerne können Sie sich dazu auch individuell von unseren Expertinnen und Experten beraten lassen. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin unter:
[email protected]
Tel.: 0911 5309-498
Was wird gefördert?
Über die neue Basisförderung können sich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bestimmte technische Anlagen fördern lassen, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Es wird der Austausch von Bestandsanlagen durch energie- und ressourceneffizientere Neuanlagen gefördert.
Das gilt für den Erwerb und die Installation beziehungsweise Montage von Anlagen, die unter anderem zu folgenden Kategorien gehören:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpen
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
Das BAFA bietet in der Anlage zum Merkblatt Modul 4 eine vollständige Auflistung aller Anlagenkategorien und der Kriterien, die sie erfüllen müssen. Hier können Sie sich die Anlage unter „Publikationen“ herunterladen.
Wichtig! Neben den anlagenspezifischen Kriterien müssen auch folgende Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt sein:
- Der jährliche Bedarf an Endenergie muss in der Folge des Austauschs um mindestens 15 Prozent reduziert werden.
- Die Anlage beziehungsweise Komponente, die ausgetauscht werden soll, muss funktionsfähig und seit mindestens fünf Jahren im Unternehmen sein, zudem muss die neue Anlage den gleichen Einsatzzweck erfüllen.
Wie weise ich die Reduktion des Endenergiebedarfs nach?
Um die Förderung zu erhalten, muss die Reduktion des Endenergiebedarfs nachgewiesen werden. Eine Bestätigung können Betriebe über einen Experten erhalten. Die Person muss dazu in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude – Anlagen und Systeme – Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit)“ aufgeführt sein. Die Liste finden Sie hier.
Anschließend muss über ein Formular des BAFA der Nachweis erstellt werden. Hier geht es zum Formular „Basisförderung – Bestätigung Endenergieeinsparung“.
Wichtig: Die Antragsteller sind dazu verpflichtet, die geförderten Anlagen so zu betreiben, dass die Einsparung in Höhe von mindestens 15 Prozent auch tatsächlich realisiert wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der pauschalen Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition ist von der Betriebsgröße abhängig:
- Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent
- Mittlere Unternehmen erhalten 10 Prozent
Das Investitionsvolumen muss dabei mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen. Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über das Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Anträge verteilt werden.
Wie und wo beantrage ich die Förderung?
Antragsberechtigt für die Basisförderung sind grundsätzlich nur Unternehmen, die einen KMU-Status haben.
Der Antrag kann online über das Antragsportal zum Investitionsprogramm gestellt werden. Hier geht es zum Antragsportal.
Die Basisförderung über das Modul 4 und die technischen Mindestanforderungen sind übrigens identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW. Hier geht es zur Bundesförderung über die KfW.
Wir beraten Sie
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder möchten Sie sich zu ihrer individuellen Situation kompetent beraten lassen?
Melden Sie sich gerne bei unseren Expertinnen und Experten der Unternehmensberatung.
[email protected]
Tel.: 0911 5309-498