RatgeberMarkenschutz im Handwerk: Schutz, Reichweite und Kosten im Überblick
Eine eingetragene Marke schützt den Namen, das Logo oder den Slogan eines Handwerksbetriebs und sorgt für klare Abgrenzung im Wettbewerb.
Was bedeutet Markenschutz?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Anbieters gegenüber anderen Marktteilnehmern.
Schutzfähig sind unter anderem:
- einzelne Wörter oder Wortkombinationen
- Wort-/Bildmarken
- reine Bildzeichen
- dreidimensionale Formen
- abstrakte Farben
- Hologramme
- multimediale Zeichen
- Klänge
Voraussetzung ist, dass das Zeichen als betrieblicher Herkunftshinweis geeignet ist und keine Schutzhindernisse bestehen. Ein betrieblicher Herkunftshinweis bedeutet, dass ein Zeichen (beispielsweise ein Name, Logo oder Symbol) erkennen lässt, aus welchem Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung stammt. Er zeigt also die betriebliche Herkunft eines Produkts oder einer Leistung an.
Nicht eintragungsfähig sind unter anderem:
- rein beschreibende Begriffe (z. B. „Malerbetrieb“)
- Zeichen ohne Unterscheidungskraft
- ältere Rechte Dritter
- Verstöße gegen Sitten oder öffentliche Ordnung
Wie entsteht Markenschutz?
Markenschutz entsteht in der Regel durch Eintragung in das Register des Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA).
Darüber hinaus kann Schutz auch entstehen durch:
- Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung
- allgemeine Bekanntheit
In der Praxis ist für Handwerksbetriebe vor allem die Registermarke relevant.
Voraussetzungen für die Anmeldung
Für die Anmeldung werden benötigt:
- Name und Anschrift des Anmelders
- die gewünschte Marke (z. B. Wort, Logo, Farbe, Klang)
- ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Die Anmeldung ist online oder in Papierform möglich. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht verpflichtend, kann jedoch rechtliche Unterstützung bieten.
Wichtig: Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse. Eine Recherche nach ähnlichen Marken muss eigenständig erfolgen, beispielsweise im DPMA-Register.
Schutzumfang: Klassen sorgfältig auswählen
Der Schutz gilt ausschließlich für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen.
Daniela Sponsel, Unternehmensberaterin der Handwerkskammer für Mittelfranken, erklärt: „Wer eine Marke anmeldet, muss sich vorher genau überlegen, für welche Produkte oder Dienstleistungen sie verwendet werden soll – denn der Schutz gilt nur innerhalb der eingetragenen Klassen“
Eine ungenaue Klassenwahl kann dazu führen, dass relevante Tätigkeitsbereiche ungeschützt bleiben.
Kosten und Dauer
- Grundgebühr: 300 Euro bei Online-Anmeldung
- jede weitere Schutzklasse: zusätzliche Gebühren
- internationale Eintragung: höhere Kosten
- Schutzdauer: 10 Jahre, beliebig verlängerbar
- Bearbeitungszeit: ca. 7–8 Monate plus 3 Monate Widerspruchsfrist
- beschleunigtes Verfahren gegen Aufpreis möglich
Förderung für Markenschutz: KMU-Fonds 2026
Seit 2. Februar 2026 können kleine und mittlere Unternehmen wieder Finanzhilfen aus dem KMU-Fonds beantragen. Das Programm wird vom European Union Intellectual Property Office (EUIPO) umgesetzt und unterstützt Betriebe beim Schutz ihres geistigen Eigentums – etwa bei Marken, Designs oder Patenten.
Gerade für Handwerksbetriebe kann diese Förderung den Einstieg in den Markenschutz deutlich erleichtern, da ein großer Teil der Gebühren erstattet wird.
Wichtig: Der Antrag auf Finanzhilfe muss vor der Markenanmeldung gestellt werden. Die Gebühren müssen zunächst selbst bezahlt werden. Danach erfolgt eine anteilige Erstattung durch den KMU-Fonds.
Diese Förderbereiche gibt es
Der KMU-Fonds ist in mehrere Gutscheine unterteilt:
- Gutschein 1: IP Scan & IP Scan Enforcement
Vorabdiagnose zu Rechten des geistigen Eigentums, z. B. Analyse der bestehenden Schutzrechte und Risiken. - Gutschein 2: Marken und Designs (Geschmacksmuster)
Förderung der Anmeldung von Marken oder Designs. - Gutschein 3: Patente
Unterstützung bei nationalen oder europäischen Patentanmeldungen. - Gutschein 4: Gemeinschaftlicher Sortenschutz
Förderung für den Schutz neuer Pflanzensorten.
Für viele Handwerksbetriebe ist insbesondere Gutschein 2 relevant, da hier die Anmeldung einer Marke gefördert wird.
Höhe der Förderung
Die Zuschüsse decken einen großen Teil der anfallenden Gebühren:
Marken- und Designanmeldungen
- 75 % der Anmeldegebühren bei nationalen und EU-Marken
- 50 % der Gebühren bei internationalen Markenanmeldungen
- Maximale Förderung: 700 €
IP-Scans (Vorabdiagnosen)
- 90 % der Kosten werden übernommen
- Maximaler Zuschuss: 1.620 €
Fristen nach Bewilligung
Wird ein Gutschein bewilligt, gelten feste Zeiträume:
- Aktivierungszeitraum: Bei Marken 1 Monat
- Umsetzungszeitraum: Bei Marken 6 Monate, m die Anmeldung tatsächlich vorzunehmen
Marke aktiv schützen und durchsetzen
Mit der Eintragung beginnt die kontinuierliche Sicherung der Marke. Daniela Sponsel betont:
„Markenschutz endet nicht mit der Eintragung – wer seine Marke schützen will, muss auch aktiv prüfen, ob andere sie unrechtmäßig nutzen und konsequent dagegen vorgehen.“
Dazu gehören:
- regelmäßige Marktüberwachung
- Online-Recherchen
- professionelle Monitoring-Dienste
- rechtliche Schritte wie Abmahnung oder Klage bei Verstößen
Markenschutz schützt nicht nur vor Nachahmung, sondern kann auch den Unternehmenswert steigern, da Marken verkauft, lizenziert oder vererbt werden können.
Beratung nutzen
Zum Thema Markenschutz steht ein kostenfreies Beratungsangebot der Handwerkskammer zur Verfügung. Eine individuelle Beratung unterstützt dabei, Fehler zu vermeiden und den Betrieb langfristig rechtlich abzusichern.
Kontakt
Daniela Sponsel (Unternehmensberaterin, Technische Beraterin)
0911 5309-498