Sonderprogramm "Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben"Investitionsvorhaben kleiner Betriebe werden gezielt gefördert

Durch das Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ werden die Investitionsvorhaben kleinerer Handwerksbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern gefördert. Die Förderung gilt allerdings nur für bestimmte Gewerke. Lesen Sie, welche Voraussetzungen gelten.

Sattler gehören auch zu den Branchen, die vom Sonderprogramm ¿Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben¿ profitieren könnten.
Falk Heller/amh-online.de
Sattler gehören auch zu den Branchen, die vom Sonderprogramm ¿Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben¿ profitieren könnten.

Die gewerbliche Regionalförderung ist eines der wichtigsten Förderprogramme für Unternehmen. In diesem Rahmen werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu unterstützen. Ein Problem dabei ist allerdings die sogenannte Überregionalität, die viele Handwerksbetriebe nur schwer erfüllen können. Sie verlangt, dass ein Großteil der hergestellten Produkte außerhalb eines 50-km­Radius um den Betrieb erwirtschaftet werden müssen. Für Industriebetriebe ist das in der Regel kein Problem. Für Handwerker durchaus.

Leichterer Zugang

Um kleineren Betrieben den Zugang zur Förderung zu erleichtern, gilt aktuell das Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“. Das Pilotprojekt soll Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter gezielt fördern. Davon profitieren vor allem Handwerksbetriebe: Das Sonderprogramm senkt die Mindestinvestitionsgrenze für kleine Unternehmen auf 100.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und auf 250.000 Euro außerhalb des RmbH. Der wirtschaftsstarke Großraum München ist ausgenommen.

Einige Gewerke können Förderung bekommen

RmbHs in Mittelfranken sind:

Ansbach (Stadt und Landkreis), die Landkreise Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie als Einzelgemeinden Lonnerstadt (ERH), Großhabersdorf, Roßtal, Zirndorf (alle Landkreis Fürth) und aus dem Nürnberger Land Alfeld, Burgthann, Feucht, Henfenfeld, Hersbruck, Neuhaus/Pegnitz, Pommelsbrunn, Röthenbach/Pegnitz und Velden.   

Branchen, die die Förderung in Anspruch nehmen können, sind u.a.:

  • die Herstellung von Textilien und Bekleidung, Leder, Lederwaren und Schuhen,
  • von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren,
  • von Möbeln oder Metallerzeugnissen
  • oder die Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen.

Ins Rollen gebracht haben diese Absenkung engagierte Handwerksvertreter aus dem südlichen Mittelfranken. Kreishandwerksmeister Klaus Weber hatte sich mehrfach mit Landtagsabgeordneten aus dem südlichen Mittelfranken zu Gesprächen getroffen, um auf das Problem hinzuweisen. Mit dabei im Münchner Maximilianeum waren auch Felix Lehnhoff, Geschäftsführer der Unternehmerfabrik Landkreis Roth, Sebastian Dörr Sebastian Dörr, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelfranken-Süd und ein Handwerkskammer-Experte in beratender Funktion. Die Landtagsabgeordneten Karl Freller (CSU), Barbara Fuchs (Grüne), und Wolfgang Hauber (FW) versprachen, sich des Themas anzunehmen. Hartnäckigkeit ein gutes Netzwerk der beteiligten Politiker führten schließlich zum Erfolg: Das Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ ist nun bis 30. September freigeschaltet.

Genauere Infos und Beratung und erhalten Sie bei der betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerkskammer

Die Anträge finden Sie auf der Homepage der Regierung für Mittelfranken