Statement vom 23. April 2026Geigen- und Streichbogenbau steht für Tradition, Qualität und den Stolz unserer Region

Dr. Rainer-Johannes Wolf, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken, über die Aufnahme des Geigen- und Streichbogenbau als immerielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis.

Das Portrait eines Mannes. Er lächelt ein wenig.

Der Bayerische Ministerrat hat am 24. März 2026 beschlossen, den handwerklichen Geigen- und Streichbogenbau als immaterielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis aufzunehmen und zugleich für das bundesweite Verzeichnis vorzuschlagen. Damit wird ein traditionsreiches und zugleich hochspezialisiertes Handwerk gewürdigt, das seit Jahrhunderten für kulturelle Vielfalt und musikalische Qualität steht.

Die Anerkennung stößt in Mittelfranken auf große Zustimmung. Dr. Rainer-Johannes Wolf, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken, würdigt die Entscheidung als wichtiges Signal für das Handwerk und die Region.

Diese Entscheidung unterstreicht eindrucksvoll die hohe Kunstfertigkeit, die lange Tradition und die kulturelle Bedeutung dieses besonderen Handwerks.

„Zu dieser verdienten Anerkennung des Geigen- und Streichbogenbaus als immaterielles Kulturerbe gratuliere ich herzlich. Diese Entscheidung unterstreicht eindrucksvoll die hohe Kunstfertigkeit, die lange Tradition und die kulturelle Bedeutung dieses besonderen Handwerks“, erklärt Dr. Wolf.

Besonders hebt er die Rolle Mittelfrankens hervor: „Gerade mit Blick auf den Standort Bubenreuth ist dieses Handwerk ein echtes Aushängeschild unserer Region, das uns mit großem Stolz erfüllt.“

Zugleich sieht er in der Auszeichnung einen klaren Auftrag für die Zukunft: „Diese Würdigung ist auch ein wichtiger Impuls, das Wissen weiterzugeben, den Nachwuchs zu fördern und die Zukunft dieses anspruchsvollen Handwerks nachhaltig zu sichern.“