Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unterstützung unserer Mitgliedsbetriebe beim ForderungseinzugForderungseinzug: Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 14 DSGVO
Die Handwerkskammer für Mittelfranken, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt Ihre Daten zur Unterstützung seines Mitgliedbetriebes im Zuge der Beitreibung von Forderungen Ihnen gegenüber. Ihre Daten wurden uns von unserem Mitgliedsbetrieb zur Verfügung gestellt. Die Rechtsgrundlage beruht auf Art. 6 I c DSGVO i.V.m. § 91 I Nr 1 HwO, da die Datenverarbeitung im Rahmen der Interessenförderung des Handwerks erfolgt.
Wir verarbeiten nebst Namen, Anschrift und elektronischen Kontaktdaten auch Angaben zum Sachverhalt bezüglich der offenen Forderung.
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt bei vorhandener Bevollmächtigung seitens unseres Mitgliedsbetriebes an einen Rechtsanwalt zur Durchführung juristischer Maßnahmen im Rahmen der Beitreibung der Forderung.
Speicherfristen
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und Aufbewahrungspflichten nicht mehr bestehen. Dies ist im Regelfall nach sechs Jahren nach Weitergabe an einen Rechtsanwalt der Fall.
Betroffenenrechte
Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu.
Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen.