Leichte SpracheErklärungen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

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Zu sehen ist ein Mann, der fragend auf einen Laptop-Bildschirm schaut.





Die Handwerks·kammer für Mittel·franken hat eine Internet·seite.
Alle Menschen sollen die Seite gut nutzen.
Die Seite soll für alle barriere·frei sein.



Was bedeutet barriere·frei?

Barriere·frei bedeutet:
Alle Menschen sollen die Seite lesen.
Alle Menschen sollen die Seite verstehen.
Alle Menschen sollen die Seite bedienen.



Regeln für die Internet·seite

Es gibt Regeln dafür.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.

Die Verordnung heißt:
Barriere·freie Informations Technik Verordnung 2.0
Die Abkürzung ist BITV 2.0.

Die Handwerks∙kammer will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.



Das Ergebnis ist:

Wir halten schon viele Regeln ein.
Auf unserer Web·seite ist aber nicht alles barriere·frei.
Es gibt Dokumente auf der Web∙seite. Das sind Unter∙lagen.
Zum Beispiel PDF-Dateien.
Diese Dokumente sind nicht barriere·frei.



Unsere Pläne

Wir ändern Bilder, Texte und Dokumente.



Informationen zur Erklärung

Die Erklärung ist vom 17. Juli 2025.



Barrierefreie Angebote

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Hilfe: Auf der Startseite zurechtfinden



Barriere melden

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  • Die Bedienung fällt Ihnen schwer.
  • Sie können den Inhalt nicht gut verstehen.

Dann melden Sie uns bitte die Barriere. 
Nur so können wir unsere Seite verbessern.

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Wir antworten Ihnen auf Ihre Fragen.
Vielleicht hilft Ihnen die Antwort nicht.

Dann können Sie sich hier melden:



Durchsetzungs∙stelle Bayern

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: [email protected]
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle



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