Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Erfassung EinstiegsqualifizierungEinstiegsqualifizierung: Informationen zur Datenerhebung

Die Handwerkskammer für Mittelfranken, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Erfassung der Verträge über Einstiegsqualifikationen gemäß § 54 a SGB III und verarbeitet diese zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO. Die Nichtbereitstellung der Daten kann zu Verzögerungen bei der Eintragung, Zusatzkosten bis hin zur Verwirklichung von Bußgeldtatbeständen führen.

 

Sofern die Daten nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, wurden uns diese Daten von den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung gestellt.

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ggf. an das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit, soweit dies erforderlich ist.

 

Speicherfristen 

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erfüllung des Zweckes nicht mehr erforderlich sind. In der Regel ist dies nach fünf Jahren nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung der Fall.

 

Betroffenenrechte 

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu.

Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen.