Eine Frau hält einen Briefumschlag mit einem Ausrufezeichen vor ihren Mund.
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UmfrageeAU im Betriebsalltag: Erfahrungen teilen und Bürokratie sichtbar machen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gehört inzwischen zum Alltag vieler Betriebe. Doch wie gut funktioniert das Verfahren in der Praxis? Wo hat der digitale Abruf Abläufe vereinfacht – und wo entstehen weiterhin Aufwand oder Schwierigkeiten?

Das Statistische Bundesamt untersucht mit einer Befragung, welche bürokratischen Be- und Entlastungen die Regelungen zur eAU tatsächlich mit sich bringen. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben aus Sicht der Praxis sichtbar zu machen. Dafür sind die Erfahrungen von Handwerksbetrieben besonders wichtig: Sie zeigen, wie das Verfahren im Betriebsalltag ankommt und wo sich Abläufe bewähren oder noch Fragen offenbleiben.

Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die eAU-Daten gesetzlich versicherter Beschäftigter grundsätzlich elektronisch bei den Krankenkassen ab. Die ärztliche Bescheinigung wird dabei digital an die Krankenkasse übermittelt; der Arbeitgeber erhält die relevanten Angaben auf Abruf. 

Nehmen Sie an der Befragung teil und bringen Sie Ihre Erfahrungen ein. Die Beantwortung dauert etwa zehn Minuten. Ihre Angaben werden laut Statistischem Bundesamt vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. 

Die Rückmeldung ist bis zum 30. Oktober 2026 möglich. 

Jede Rückmeldung trägt dazu bei, die tatsächlichen Auswirkungen der eAU-Regelungen besser einzuschätzen. Beteiligen Sie sich und schildern Sie, wie sich das Verfahren in Ihrem Betrieb auswirkt.

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