Gesetzesänderungen 2026Die wichtigsten Neuerungen für Handwerksbetriebe im Überblick

Für Handwerksunternehmen bringt das Jahr 2026 zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, die sowohl die betriebliche Praxis als auch die Beschäftigten betreffen.

Eine Kette von Würfeln mit Symbolen, die auf kleinen Münzhäufchen liegen
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Der folgende Überblick enthält die wichtigsten Änderungen mit besonderem Fokus auf arbeitsrechtliche, steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und sonstige für Handwerksbetriebe relevante gesetzliche Neuerungen.

1. Gesetzlicher Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn bundesweit auf 13,90 EUR brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 EUR geplant.

Parallel dazu steigt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 603 EUR (bisher 566 EUR) monatlich.

2. Neue branchenspezifische Mindestlöhne im Handwerk

Zusätzlich zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gelten weiterhin branchenspezifische tarifvertragliche Lohnuntergrenzen:

  • Dachdecker: 14,96 EUR (ungelernt), 16,60 EUR (Fachkräfte)
  • Elektrohandwerk: 14,93 EUR
  • Gebäudereiniger: 15,00 EUR (Innen-/Unterhaltsreinigung), 18,40 EUR (Glas-/Fassadenreinigung)
  • Gerüstbau: 14,35 EUR
  • Maler- und Lackiererhandwerk ab Juli 2026: 16,13 EUR (Fachkräfte)

3. Höhere Mindestvergütung für Auszubildende

Zum Ausbildungsstart im Kalenderjahr 2026 steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung auf folgende Beträge:

  • 1. Lehrjahr: 724 EUR
  • 2. Lehrjahr: 854 EUR
  • 3. Lehrjahr: 977 EUR
  • 4. Lehrjahr: 1.014 EUR

4. Transparenz im Personalbereich

Das Entgelttransparenzgesetz wird bis Mitte 2026 überarbeitet, um Bezahlung transparenter zu machen. Künftig müssen Arbeitgeber Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsprozess offenlegen, Beschäftigte regelmäßig informieren und Maßnahmen gegen Ungleichbehandlung einführen. Bei vermuteter Lohndiskriminierung trägt künftig der Arbeitgeber die Beweislast.

5. Arbeitszeitaufstockung bei Teilzeit: Neue steuerfreie Prämie

Ab 1. Januar 2026 kann eine steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie bis zu 4.500 EUR gezahlt werden:

  • 225 EUR steuerfrei pro aufgestockter Wochenarbeitsstunde.
  • Gilt bei dauerhafter Aufstockung (mindestens 24 Monate).
  • Rückzahlungspflicht bei Unterschreitung der Dauer.
  • Prämie nur ohne Entgeltumwandlung.

6. Sommerausfallgeld im Gerüstbau

Mit dem Branchentarifvertrag für das Gerüstbauerhandwerk wird ab dem 1. Mai 2026 erstmals ein tariflich geregeltes Sommerausfallgeld eingeführt:

  • Anwendbar zwischen dem 1. Mai und dem 31. August.
  • Bis zu 50 Ausfallstunden pro Beschäftigten.
  • Erstattung durch SOKA Gerüstbau an die Betriebe: 75 % des Stundenlohns + 32 % der Sozialaufwendungen.

Die Schwere der Hitze liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

7. Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst bei Weiterarbeit im Ruhestand

Ab 1. Januar 2026 tritt das Aktivrentengesetz in Kraft. Es gewährt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über der Regelaltersgrenze einen zusätzlich steuerfreien Verdienst bis zu 2.000 EUR monatlich.
Selbstständige und Minijobber sind nicht begünstigt.

8. Verbraucherrechte

Das neue „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts“ bringt viele Neuerungen im Verbraucherrecht mit sich. Künftig sind die Unternehmer verpflichtet, ihren Kunden bei Onlinebestellungen einen leichteren Widerruf zu ermöglichen. Verträge, die mit einem Klick abgeschlossen wurden, müssen nach der Reform ebenso einfach widerrufen werden können. Nach dem neuen § 246b EGBGB-E müssen die Betriebe auf ihrer Website einen Widerrufs-Button einrichten. Eine vergleichbare Pflicht wird zudem für online oder telefonisch abgeschlossene Versicherungsverträge vorgesehen.

9. Recht auf Reparatur

Nach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie muss das Recht auf Reparatur bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und nachhaltigen Konsum zu fördern.

Künftig sind Hersteller verpflichtet, für bestimmte Produkte:

  • über einen abhängig vom Produkt festgelegten Zeitraum von 5 bis 10 Jahren nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen zu ermöglichen
  • dabei angemessene Preise zu gewährleisten
  • in diesem Zeitraum Ersatzteile bereitzuhalten und ihre Produkte reparaturfreundlich zu gestalten.

Zudem werden die Informationspflichten der Unternehmen erweitert. Verbraucher müssen klarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, Haltbarkeitsgarantien, die Mindestdauer von Software-Updates sowie die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Ergänzend sollen auch Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten von Onlinegeschäften verpflichtend werden.

10. Gastronomie: Mehrwertsteuer nur noch 7 Prozent

Ab 1. Januar wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt. Davon profitieren in erster Linie Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter und Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Bei Getränken bleibt der bisherige Prozentsatz von 19 Prozent bestehen.

11. Kleinere Betriebe profitieren von Änderungen bei der Betriebsrente

2026 soll es kleineren Betrieben erleichtert werden, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten zu können. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Hürden für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) senken. Vor allem Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen sollen eine zusätzliche Absicherung für das Alter aufbauen können.

12. EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten verpflichtet zahlreiche Handwerksbereiche künftig zu einer umfassenden Dokumentationspflicht. Ihr ursprünglicher Start war für 2024 vorgesehen, wurde nun jedoch verschoben. Für große und mittlere Unternehmen galt die Regelung bislang ab dem 30. Dezember 2025, inklusive einer Übergangsfrist von sechs Monaten. Kleinst- und Kleinbetriebe sollten die Vorgaben voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen.

Aufgrund des Beschlusses vom 17. Dezember 2025 haben sich diese Termine jedoch erneut verschoben: Für große und mittlere Unternehmen gilt die Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstbetriebe ab dem 30. Juni 2027.

Ziel der Verordnung ist es, die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen sicherzustellen. So sollen insbesondere holzverarbeitende Betriebe, aber auch Bäcker, Konditoren und Polsterer künftig die Herkunft der von ihnen verwendeten Holzarten sowie von Kakao, Kaffee und Palmöl detailliert nachweisen können.

13. Neues Tierhaltungskennzeichen für Schweinefleisch

Ab März 2026 gilt für Schweinefleisch, das in Metzgereien oder verpackt an der Frischetheke im Discounter angeboten wird, ein neues Tierhaltungskennzeichen. Es werden fünf Haltungsformen unterschieden, von Stallhaltung über Freilandhaltung bis hin zu Bio.

14. Strengere Regelungen für Werbung

Ab 27.9.2026 gelten strengere Regelungen für Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen zur Verhinderung der Irreführung von Verbrauchern.

15. Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz wird entschärft

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird deutlich entschärft. Die Pflichten sollen reduziert und nur noch für sehr große Unternehmen gelten. Statt bisher rund 2.700 wären künftig nur etwa 100 Unternehmen betroffen. Einige Details der Reform sind noch offen.