Statement vom 13. September 2023„Die Förderrichtlinien zum Gebäudeenergiegesetz müssen praxisnah gestaltet werden“
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist beschlossen – allerdings noch ohne konkrete Förderrichtlinien. Nun müssen die Regierenden schnell Klarheit schaffen und dem Handwerk endlich die nötige Aufmerksamkeit bei der praktischen Umsetzung schenken, fordert Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken.
Am 8. September beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG). Demnach dürfen ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten innerhalb eines Neubaugebietes nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energie gespeist werden.
Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets gelten längere Schonfristen. So müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern erst ab spätestens 2026 zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Spätestens ab Juni 2028 wird dies für alle neuen Heizungen verbindlich. Allerdings gibt es Ausnahmen für Härtefälle. Heizungen in Bestandsbauten – egal welcher Heizungsart – können weiterhin genutzt und repariert werden.
Die Novelle des GEG sorgte unter den politischen Parteien im Bundestag und auch innerhalb der Regierungsparteien vor der Sommerpause für reichlich Streit und Diskussion – was bei nicht wenigen Bürgerinnen und Bürgern und vor allem auch bei Unternehmen zu Verunsicherung geführt haben dürfte.
„Nach der turbulenten Erstellung der Novelle des GEG muss die Bundesregierung wieder Ruhe in die hitzige Debatte bringen“, sagt Prof. Dr. Elmar Forster.
Bislang noch keine Förderrichtlinie
Ein unmittelbarer Heizungstausch steht für die meisten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erstmal nicht an. Dennoch werden angesichts der Regelungen und Fristen in den nächsten Monaten und Jahren zahlreiche Unternehmen in Heizsysteme investieren müssen, die zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien gespeist werden.
Angekündigt ist ein umfassendes Förderpaket, das allerdings noch nicht in konkrete Förderrichtlinien übersetzt wurde. Die Bundesregierung plant dafür die schon bestehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zu überarbeiten.
Deshalb fordert der Hauptgeschäftsführer:
„Die Förderrichtlinien müssen einfach, verständlich und praxisnah gestaltet werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen verstehen, wann und wie sie von den Regelungen der Novelle betroffen sind.“
Die Antragstellung muss vor allem auch für Handwerksbetriebe unbürokratisch machbar sein und eine zügige Auszahlung muss gewährleistet werden.
„Wir fordern daher: Klarheit schaffen, offen kommunizieren und dem Handwerk endlich die nötige Aufmerksamkeit bei Fragen der praktischen Umsetzung zukommen lassen“, so Prof. Dr. Forster.