Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet.
Recht und HandwerkDie E-Rechnung ist da! - Alles was Sie jetzt wissen müssen
Die Bundesregierung plant die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird dann verpflichtend.
Zwar sollen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen soll jedoch zeitlich gestreckt werden.
- Ab dem 1.1.2027 sollen zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat.
- Ab dem 1.1.2028 müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich ausstellen.
- EDI-Rechnungen können noch bis zum 31.12.2027 unverändert weiter genutzt werden.
Die E-Rechnung
Was ist eine E-Rechnung?
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Sie sind in einem bestimmten strukturierten Datenformat (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD). Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich. E-Rechnungen werden in Deutschland heute bereits im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung genutzt.
Welche Vorteile hat die E-Rechnung?
- Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen.
- Fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig
- Rechnungen können schneller und komfortabler erstellt werden
- der Papierverbrauch sinkt
- Portokosten entfallen
- Eingehende E-Rechnungen können elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden.
Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung
Betriebe benötigen zum Lesen und Prüfen von E-Rechnungen im Format XRechnung eine Software zur Visualisierung des Datensatzes – einen sogegannten Viewer. Der ZDH hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Mit Erfolg: Noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 wurde der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet.
Hier geht es zum E-Rechnungsviewer
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