Statement vom 11. Juni 2023„Die Bundesregierung muss beim Heizungsgesetz Klarheit schaffen“
Seit Wochen wird über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestritten – bislang ohne klares Ergebnis. Wir erklären, worum es bei den von der Koalition festgelegten „Leitplanken“ geht und was unser Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Elmar Forster von der Regierung fordert.

Am Donnerstag, den 15.06.2023 hat der Bundestag über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch als “Heizungsgesetz” bekannt, beraten. Die Koalition legte „Leitplanken“ zur Änderung des bisherigen Entwurfs vor. Es werden in diesen „Leitplanken“, die größten Kritikpunkte des Gesetzesvorhaben adressiert: Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten, Technologieoffenheit und die Umrüstbarkeit auf Wasserstoff sowie der Mieterschutz und die Förderung bei unzureichenden finanziellen Mitteln von Hausbesitzern.
Prof. Dr. Elmar Forster: „Das Heizungsgesetz muss endlich in trockene Tücher. Die Bundesregierung muss Klarheiten schaffen und damit dem Handwerk Sicherheit und Planbarkeit geben“
Dem Entwurf waren turbulente Wochen vorausgegangen, die stellenweise für Unmut und Stirnrunzeln gesorgt haben. „Das Heizungsgesetz muss endlich in trockene Tücher. Die Bundesregierung muss Klarheiten schaffen und damit dem Handwerk Sicherheit und Planbarkeit geben“, fordert auch Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken.
Jetzt scheint die Ampel-Koalition auf die Zielgerade eingebogen zu sein, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die nächsten Jahrzehnte bestimmen wird.
Das sind die zentralen Punkte der von der Koalition festgelegten Leitplanken
Ein wichtiger Punkt in den Beratungen ist die Einführung einer deutschlandweit verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Bis 2028 sollen demnach alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen so genannten „Wärmeplan“ erarbeitet haben, in dem sie festhalten, wie sie ihre Heiz-Infrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dieser spielt wiederum für Hausbesitzer eine wichtige Rolle, wenn sie beispielsweise vor der Entscheidung stehen, ob sich die Investition in eine Wärmepumpe lohnt oder nicht.
Ob in Zukunft der Einbau neuer Gasheizungen möglich sein wird oder nicht, hängt davon ab, ob in einer Stadt oder einer Gemeinde bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Wenn zum Zeitpunkt der Umrüstung keine Kommunalen Wärmeplanung vorliegt, soll folgendes gelten:
Die Regelungen des GEG gelten beim Heizungstausch noch nicht. Es dürfen ab dem 1. Januar 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab dem 1. Januar 2024.
Wenn zum Zeitpunkt der Umrüstung eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll folgendes gelten:
Ist ein klimaneutrales Gasnetz geplant, soll – neben allen anderen Erfüllungsoptionen – der Einbau von auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen möglich sein.
Ist kein klimaneutrales Gasnetz geplant, sollen Gasheizungen nur weiter eingebaut werden dürfen, wenn ihr Betrieb zu 65 % mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten möglich ist.
Ist kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, sollen angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie gelten.
Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen die verschiedenen Optionen gleichwertig behandelt werden, um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Die Erfüllungsoptionen sollen praxistauglich sein. Die Bedingungen zur Erreichung des 65%-Ansatzes werden einheitlich für Neubau und Bestand überarbeitet.
Bei allen Erfüllungsoptionen werden die ursprünglich geplanten technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur gestrichen. Das bedeutet beispielsweise:
- Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe ausnahmslos.
- Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Transformationspläne entfallen. Stattdessen müssen die Kommunen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen (Monitoring) zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen.
Informationen zum Stand der kommunalen Wärmeplanung, können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde einholen.
Mieter sollen geschützt, soziale Härten abgefedert werden
Bei der Überarbeitung des GEG wird außerdem ein besonderes Augenmerk auf das Vermieter-Mieter-Verhältnis gelegt werden: Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden, Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.
Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden. Deshalb wird es von Seiten des Bundes eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Diese Förderung soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen.