Die Abmahnung

Max Schuhmann ist Jurist und berät bei der Handwerkskammer für Mittelfranken Betriebe zum Thema Arbeitsrecht. Immer wieder hat er mit Anfragen bezüglich Abmahnungen zu tun. Im Interview erklärt er, worauf es ankommt.

Herr Schuhmann, was ist eigentlich eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein disziplinarisches Mittel der Arbeitgebenden, um Mitarbeitende für bestimmte Verhaltensweisen zu rügen. Abmahnungen erfolgen regelmäßig beispielsweise bei Unpünktlichkeit, unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz, zu später Krankmeldung oder dem Ignorieren von Anweisungen von Vorgesetzten.

Reicht es denn nicht aus, wenn ich Mitarbeitenden gegenüber meinen Unmut deutlich mache?

Eine Abmahnung, die in der Regel schriftlich erfolgen sollte, muss folgende Punkte erfüllen:

  • Mitarbeitenden muss klar mitgeteilt werden, welches konkrete Fehlverhalten gerügt wird. Das Verhalten von Mitarbeitenden, das abgemahnt werden soll, muss klar bestimmt sein.
  • Es muss klar hervorgehen, dass es sich dabei um eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handelt. Arbeitnehmende müssen hierzu ermahnt werden, die Pflichtverletzung zukünftig zu unterlassen.
  • Der Betrieb muss klar machen, dass eine Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben wird.

Welches Ziel verfolge ich mit einer offiziellen Abmahnung?

Die Abmahnung ist als Warnung zu verstehen. Sie soll es den Beschäftigten ermöglichen, das Verhalten zu ändern und eine Kündigung abzuwenden. Außerdem soll die Abmahnung den Pflichtverstoß festhalten. Dem/der Beschäftigten muss klar gemacht werden, dass das abgemahnte Verhalten aus Sicht des Unternehmens nicht geduldet wird.

Eine Abmahnung ist zudem im Regelfall eine Voraussetzung für eine Kündigung. Eine solche darf nur ergehen, wenn zu erwarten ist, dass sich Beschäftigte auch zukünftig nicht ordnungsgemäß verhalten werden. Eine vorangegangene Abmahnung zeigt dann, dass sich der/die Beschäftigte bereits in der Vergangenheit falsch verhalten hat und somit auch für die Zukunft keine Änderung seines/ihres Verhaltens zu erwarten ist.

Wie viele Abmahnungen braucht es, bis ich eine Kündigung aussprechen darf?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es einer bestimmten Anzahl (zumeist hört man die Zahl 3) Abmahnungen bedarf, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Dies stimmt so nicht. Es reicht bereits eine Abmahnung. Unter gewissen Umständen, beispielsweise bei leichten Verstößen, kann es erforderlich sein, mehrere Abmahnungen auszusprechen.