
RatgeberRechnung vom Amtsgericht erhalten – Ist diese überhaupt echt?
Vermehrt erhalten Unternehmen derzeit Rechnungen, ausgestellt im Namen des „Amtsgericht - Zentrale Zahlstelle, 60313 Frankfurt am Main“. Unterzeichnet sind die Briefe im Gebiet Mittelfranken in der Regel von „Dr. Jörg Raupach, Richter am Amtsgericht Nürnberg“. In den Schreiben werden die Firmen aufgefordert, Gebühren in Höhe von mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro für eine „Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung“ im Handelsregister nach „§ 58 GNotKG, § 1 HregGebV, Nr. 250 GV“ auf ein ausländisches Konto (vermehrt Spanien, IBAN-Kürzel „ES“) zu zahlen.
Wann Sie misstrauisch werden sollten
Besonders perfide ist, dass Unternehmende die Schreiben in vielen Fällen kurze Zeit nach einer tatsächlich vollzogenen Änderung im Handelsregister, wie beispielsweise einer Umfirmierung oder Neueintragungen, erhalten. Betriebe sollten sich dennoch nicht vom angeblichen Absender „Amtsgericht“ verunsichern lassen und den Schreiben nicht ohne diese weitergehend zu hinterfragen Glauben schenken.
Die Betrugsschreiben sind zwar gut getarnt, trotzdem gibt es einige Kriterien, die auf einen Betrug hindeuten können. Wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen, sollten Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer unbedingt misstrauisch werden:
- Auf dem Briefkopf steht lediglich „Amtsgericht“ ohne nähere Bezeichnung der Stadt oder Gemeinde, zu der das Gericht gehört.
- Es sind keine Kontaktdaten wie Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse angegeben, an die sich die Empfänger des Schreibens für Nachfragen wenden könnten.
- Die Gebühren, zu deren Zahlung der Empfänger aufgefordert wird, fließen auf ein ausländisches Konto.
Hat ein Unternehmer den begründeten Verdacht, ein Betrugsschreiben erhalten zu haben, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Hier schützt ein gesundes Maß an Skepsis vor unnötigen finanziellen Verlusten. Auf keinen Fall sollte die geforderte Zahlung geleistet werden, ohne sich beim genannten Amtsgericht hinsichtlich der Echtheit des Dokuments vergewissert zu haben. In vielen Fällen stellt sich schnell heraus, dass es sich nicht um eine offizielle gerichtliche Mitteilung handelt. Darüber hinaus sind die Gerichte dankbar darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, dass derartige Betrugsschreiben im Umlauf sind.
Es kann es außerdem sinnvoll sein, den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen, um weitere Ermittlungen anzustoßen und andere potenzielle Opfer zu schützen.
Wer ein solches Schreiben erhalten hat und sich nicht sicher ist, ob es sich hierbei um einen Betrug handelt, kann sich außerdem bei der Rechtsberatung der Handwerkskammer für Mittelfranken melden. Gerne prüfen die Juristen der Rechtsberatung solche Schreiben für die Mitgliedsbetriebe.
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