Beim Strompreispaket muss nachgebessert werden

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Statement vom 16. November 2023Beim Strompreispaket muss nachgebessert werden

Das Strompreispaket der Bundesregierung sieht eine Steuersenkung auf Strom für Betriebe des produzierenden Gewerbes vor. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Elmar Forster kommentiert den Beschluss.

Portrait Dr. Forster
Handwerkskammer für Mittelfranken

Die Bundesregierung hat ein Strompreispaket für Industrie und Mittelstand geschnürt. Herzstück des Strompreispakets ist die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 1,537 ct/kWh auf 0,05 ct/kWh herabgesetzt. Grundsätzlich soll die Senkung für fünf Jahre gelten, solange bis nach Meinung der Bundesregierung die Erneuerbaren Energien weit genug ausgebaut sind, um billigere Strompreise zu garantieren.

Grundsätzlich geht die Bundesregierung mit dem Strompreispaket den richtigen Weg. Der Wirtschaftsstandort Deutschland kann durch die angestrebten Maßnahmen seine Attraktivität steigern. Die Senkung der Stromsteuer ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Einige Handwerksbetriebe zählen nicht zum Produzierenden Gewerbe

Ob ein Unternehmen zum produzierenden Gewerbe zählt, ist in der "Klassifizierung der Wirtschaftszweige" des Bundesamts für Statistik von 2003 festgelegt. Einige Handwerksbetriebe zählen demnach nicht zum produzierenden Gewerbe, z. B. Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks. Die Strompreissenkung gilt für sie daher nicht, obwohl auch sie hohe Energiekosten schultern müssen.

Die Stromsteuersenkungen sprechen zwar auch viele Handwerksbetriebe an, aber eben nur die, die zum produzierenden Gewerbe gezählt werden. Hier treten wir als Vertreter des Handwerks in den Dialog mit der Bundesregierung und fordern eine Nachbesserung.