Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses oder einer LehrzeitbestätigungAntrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses oder einer Lehrzeitbestätigung: Informationen zur Datenerhebung

Die Handwerkskammer für Mittelfranken, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt Ihre Daten zum Zwecke der von Ihnen beantragten Ausstellung einer Zweitschrift oder einer Lehrzeitbestätigung und verarbeitet diese zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer gemäß § 91 HwO. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO. Die Nichtbereitstellung der Daten führt dazu, dass die Zweitschrift/Lehrzeitbestätigung nicht ausgestellt werden kann.

 Eine Weitergabe Ihrer Daten findet nicht statt.

 Speicherfristen

 Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

 Betroffenenrechte

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren -Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu.

Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen.