Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Antrag auf Auskunft aus der Handwerksrolle

Die Handwerkskammer für Mittelfranken, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Auskunft aus der Handwerksrolle. Die Rechtsgrundlage beruht auf Art. 6 I c DSGVO i.V.m. § 6 HwO, da Auskünfte aus der Handwerksrolle zu den Aufgaben der Handwerkskammer gehören. 

Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift und Kontaktdaten zur Erstellung des Gebührenbescheids. Zur Prüfung Ihres Auskunftsbegehrens speichern wir auch Angaben zu Ihrem berechtigten Interesse.

 Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.

 

Speicherfristen

 Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und Aufbewahrungspflichten nicht mehr bestehen.

 

Betroffenenrechte

 Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren -Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zu.

Kontakt zu unserem Datenschutzbeauftragten:
Tel.: 0911 5309 - 497
E-Mail: [email protected]