Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise
Im Jahr 1994 hat die Bayerische Staatsregierung die ZusatzqualifikationsverordnungBau (ZqualVBau) erlassen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wurde die Zuständigkeit für die Prüfung sowie für die Verlängerung der Berechtigung per Verordnung von der Obersten Baubehörde auf die Handwerkskammer für Mittelfranken übertragen.
Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik, sowie die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererfachs können diese Berechtigung erwerben. Dazu müssen sie über eine zusammenhängende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren verfügen, an einer Weiterbildungsveranstaltung bei einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung teilgenommen und die anschließende Prüfung bestanden haben. Nach bestandener Prüfung sind sie berechtigt, die bautechnischen Nachweise im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung zu erstellen.
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Prüfungskriterien zum Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise