Das Handwerk ist ein traditionell gewachsener leistungsfähiger und zukunftsorientierter Bestandteil unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Was ist die Handwerkskammer?
Als Handwerkskammer für Mittelfranken stehen wir für die kompetente und verantwortungsvolle Selbstverwaltung dieser Berufsgruppe.
- Wir bündeln die Interessen des Handwerks und bringen diese durchsetzungsstark und verantwortlich in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess ein.
- Als Dienstleister begleiten wir unsere Mitgliedsbetriebe durch Beratung, Schulung und Weiterbildung von der Gründung bis zur Betriebsübergabe.
- Die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben findet durch uns an der gewerblichen Basis statt.
- Wir gewährleisten fachkundigen praxisorientierten Gesetzesvollzug, wie er nach Art und Qualität von der unmittelbaren staatlichen Verwaltung so nicht geleistet werden könnte.
Die Arbeit unserer Handwerkskammer ruht auf diesen drei Säulen
Interessenvertretung
Die politische Interessenvertretung des Handwerks durch die Handwerkskammer ist gesetzlich festgelegt. In Zusammenarbeit mit den anderen Handwerksorganisationen sollen die politischen Rahmenbedingungen für die Mitgliedsbetriebe verbessert werden.
Die Aufgaben:
- Erstellung politischer Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen
- Mitwirkung bei Gesetzesinitiativen
- Stellungnahme handwerksrelevanten Gesetzesentwürfen
- Kontaktpflege zu Parlamenten, Parteien und Behörden
- Wirtschaftsbeobachtung und Erstellung von Statistiken und Konjunkturberichten
- umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dienstleistungen
Für unsere Mitglieder erbringen wir viele Dienstleistungen. Schwerpunkt sind dabei die individuelle Betriebsberatung und der Bereich Aus- und Weiterbildung.
Das Beratungsspektrum:
- Betriebswirtschaft
- Arbeits- und Sozialrecht
- öffentliches Recht
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
- Technik
- EDV und Umweltschutz
- Außenwirtschaft
- Aus- und Weiterbildung
Öffentliche Aufgaben
Zu den Kernaufgaben jeder Handwerkskammer gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.
Die Kernaufgaben:
- die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle
- die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle
- die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung
- die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung
- das Sachverständigenwesen
- die Stellungnahme zur Bauleitplanung
Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder und Existenzgründer kostenlos. Für verschiedene Leistungen im Bereich der hoheitlichen Aufgaben wird zu deren Kostendeckungsbeitrag eine Gebühr erhoben, ebenso für die Bildungsangebote.
Zahlen, Daten, Fakten
Das Handwerk in Mittelfranken hat zum größten Teil seine Kunden vor Ort, in der Region. Aufgabe des Handwerkers ist es, die Lebensqualität in Mittelfranken zu erhalten und zu steigern. Auch in der Region ist das Handwerk einem ständigen Wandel unterworfen, Handwerksberufe entwickeln sich dynamisch, Berufsbilder verändern sich. Erhalten bleiben aber wird der menschliche Kontakt zwischen Handwerker und Handwerkskunde auf der einen und das menschliche Wirken in den Handwerksbetrieben auf der anderen Seite.
Handwerk in Mittelfranken - das ist unter anderem auch eine historisch bedingte Konzentration von "Spezialhandwerken" wie die Bürsten- und Pinselmacher im westlichen Mittelfranken oder der Streich- und Zupfinstrumentenbau im Umkreis von Bubenreuth. Diese Bereiche kennzeichnet eine traditionell hohe Exportorientierung.
Haushaltszahlen
Die Haushaltszahlen der Handwerkskammer für Mittelfranken für das Jahr 2024 haben wir für Sie zusammengefasst. Sie erhalten Auskunft über:
- Haushaltsvolumen
- Verwaltungshaushalt Einnahmen
- Verwaltungshaushalt Ausgaben
- Vermögenshaushalt Einnahmen
- Vermögenshaushalt Ausgaben
- Rücklagen
Die bayernweiten Handwerkszahlen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Handwerkstags.
Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.
Mitarbeit in den Handwerksgremien
Ehrenamt im Handwerk
Selbstorganisation im Ehrenamt ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Gerade im Handwerk spielt das Ehrenamt eine große Rolle. Ob in den vielen Ausschüssen der Kammer, als Mitglied der Vollversammlung, des Vorstands einer Innung oder bei der Kreishandwerkerschaft: das Handwerk setzt im großen Stil auf das ehrenamtliche Engagement. Ehrenamtlich tätige Gesellen und Meister setzen sich mit ihrem fachlichen Wissen für den handwerklichen Nachwuchs und die Zukunft ihres Handwerks ein.
Handwerkskammer
45 Mitglieder der Vollversammlung (davon 12 Vorstand, davon drei im Präsidium)
Kreishandwerkerschaften
sechs Kreishandwerksmeister
Innungen
98 Obermeister
Prüfungsausschüsse
908 Mitglieder in Gesellenprüfungsausschüssen
497 Mitglieder in Abschlussprüfungsausschüssen
119 Mitglieder in Fortbildungsprüfungsausschüssen
285 Mitglieder in Meisterprüfungsausschüssen
Organe der Handwerkskammer
Mitgliederversammlung (Vollversammlung)
Oberstes Organ und Entscheidungsträger der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, das "Handwerkerparlament". Sie besteht aus gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder der Vollversammlung beträgt 45, davon sind ein Drittel Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in einem Betrieb eines Gewerbes der Anlagen A oder B beschäftigt sind.
Vorstand
"Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), der Inhaber eines Betriebes eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes sein muss, zwei Stellvertretern (Vizepräsidenten), von denen einer Geselle oder ein anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (Arbeitnehmervertreter) sein muss (Präsidium), und neun weiteren Mitgliedern, und zwar sechs selbständigen Gewerbetreibenden und drei Arbeitnehmervertretern. Der Präsident und sein Stellvertreter dürfen nicht Innungsobermeister oder Kreishandwerksmeister sein." (Satzung)
Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
[email protected]
Vertreter der Selbstständigen
- Konrad Ammon, Fleischermeister, Fürth
- Achim Hanisch, Graveurmeister, Nürnberg
- Kurt Held, Bäcker- und Konditormeister, Dietenhofen
- Thomas Krauß, Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister, Herzogenaurach
- Karlheinz Vogt, Dipl. Ing. (FH) Versorgungstechnik, Allersberg
- Robert Gellinger, Raumausstattermeister, Emskirchen
Vertreter der Arbeitnehmer
- Detlef Löb, Metalltechniker, Fürth
- Armin Ringler, Landmaschinenmechaniker, Windsbach
- Rainer Bräu, Gas- und Wasserinstallateur, Markt-Erlbach
Die Geschäftsführung
Der Hauptgeschäftsführer und zwei Geschäftsführer werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vollversammlung gewählt. Sie sind für eine ordentliche und sachgemäße Umsetzung der Geschäfte verantwortlich. Die Geschäftsführung gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwaltung der Kammer im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes.
Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
0911 5309-210/-212
[email protected]
Unser Kammerleitbild
Das Leitbild der Handwerkskammer für Mittelfranken dient als Grundlage einer gemeinsam – sowohl vom Ehrenamt als auch vom Hauptamt – getragenen Identität.
Es gibt uns Leitlinien für unser Handeln und zeigt, wie wir uns gegenüber Mitgliedern, Kunden und Partnern verhalten.
Darüber hinaus gibt es uns Orientierung für die interne Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Geschäftsführung bis zu den Auszubildenden.
„Wir unterstützen, fördern und prägen“
Das Handwerk ist ein traditionell gewachsener, leistungsfähiger und zukunftsorientierter Bestandteil unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Wir vertreten engagiert, wirkungsvoll und wahrnehmbar die Interessen der Handwerker in und für die Region Mittelfranken auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene.
Wir nehmen das Handwerk in allen Facetten wahr und erfüllen als Selbstverwaltung unseren gesetzlichen Auftrag zuverlässig, unabhängig und verantwortungsvoll.
„Kundennah und hochwertig“
Wir bieten bedarfsorientierte, attraktive und praxisnahe Dienstleistungen an, die wir kontinuierlich weiterentwickeln.
Wir sind wertschätzend, verhalten uns respektvoll und arbeiten kundenorientiert.
„Der Wirtschaftlichkeit verpflichtet“
Wir setzen unsere Ressourcen verantwortungsvoll ein, um den bestmöglichen Nutzen für das Handwerk in Mittelfranken zu erzielen.
Beiträge und Gebühren erheben wir solidarisch, transparent und angemessen aufgrund der Beschlüsse der gewählten Handwerksvertreter.
„Wir sichern Nachwuchs und Qualifikation“
Das System der Dualen Ausbildung mit dem Meisterbrief als Spitzenqualifikation garantiert die hohe Qualität im Handwerk.
Wir ermöglichen lebenslanges Lernen von der Berufsorientierung über die Ausbildung bis zur Meisterprüfung und darüber hinaus.
„Gemeinsam erfolgreich“
Unsere MitarbeiterInnen bilden mit ihrer Zuverlässigkeit, ihrem Einsatz sowie ihrem Wissen und ihrer Erfahrung die Grundlage für den Erfolg unserer Handwerkskammer.
Sie übernehmen Verantwortung. Gezielte Fort- und Weiterbildung erhält und fördert unsere Leistungsfähigkeit.
Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um und unterstützen uns gegenseitig.
Als Arbeitgeber schaffen wir ein Umfeld, das die Zufriedenheit unserer MitarbeiterInnen fördert.
„Führungskräfte sind Vorbilder“
Unsere Führungskräfte treffen Entscheidungen mit Blick auf das Ganze.
Sie informieren, sorgen für eine effiziente Organisation, definieren und geben Handlungsspielräume für ihre MitarbeiterInnen.
Sie führen vertrauensvoll und geben Orientierung.
„Auf Augenhöhe für das Handwerk“
Wir arbeiten innerhalb der Handwerksorganisation partnerschaftlich und im Rahmen definierter Aufgaben und Funktionen zusammen.
Darüber hinaus sind wir offen für Kooperationen, wenn dadurch gemeinsame Ziele erreicht und nachhaltig Synergien erzielt werden sowie die Wirtschaftlichkeit gewahrt ist.
„Unser Ehrenamt – Grundpfeiler des Handwerks“
Ehrenamtlich Tätige setzen sich mit ihrem fachlichen Wissen für den Nachwuchs und die Zukunft des Handwerks ein und fördern seine Vielfalt.
Unser Ehrenamt und Hauptamt arbeiten koordiniert zusammen und treffen zukunftsweisende Entscheidungen für das Erreichen unserer Ziele und die Vertretung der Interessen des Handwerks in Politik und Wirtschaft.
Beschäftigte der Handwerkskammer
So ist die Handwerkskammer für Mittelfranken, also deren Hauptverwaltung und ihre Berufsbildungs- und Technologiezentren in Nürnberg und Ansbach organisiert.