Eine Auszubildene im Zimmererhandwerk mit Bohrmaschine auf der Baustelle.
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Ausbildungsbetriebe können den vorübergehenden Lehrvertrag nutzen.

Lehrvertrag Online für Ausbildungsbetriebe

Der Lehrvertrag online ist ein kostenloser Service Ihrer Handwerkskammer. Über das Online-Formular können Sie Lehrverträge einfach und schnell am Computer erstellen und ausdrucken. Die Daten, die Sie elektronisch eingeben, werden zudem direkt an die Handwerkskammer übermittelt.



Folgende Punkte sollten Sie beim Ausfüllen beachten:

  • Alle Vertragsausfertigungen müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, jeweils im Original unterschrieben werden
  • Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
    Bei Lehrlingen unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • bei Lehrzeitverkürzung die Nachweise über Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie

Die kompletten Unterlagen reichen Sie bitte bei der Abteilung Lehrlingsrolle Ihrer Handwerkskammer zur Prüfung und Registrierung ein.

Die Verträge werden nach dem Registrieren inkl. Gebührenrechnung an Sie zurückgegeben. Eine Ausfertigung des Vertrages ist dem Lehrling unverzüglich auszuhändigen.

Bei ausländischen Lehrlingen (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Das Registrieren des Berufsausbildungsvertrages durch uns besagt nichts über die Arbeitserlaubnis des Lehrlings!