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Volle Gleichwertigkeit durch Qualifizierungsbegleitung im Handwerk

Mit der Qualifizierungsbegleitung unterstützen wir Personen mit ausländischem Berufsabschluss auf Ihrem Weg zur vollwertigen Fachkraft im Handwerk.



Beratung

Sie haben einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit erhalten. Das bedeutet, dass bei dem Vergleich zwischen Ihrer Ausbildung im Ausland und dem deutschen Abschluss (Referenzqualifikation) wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. 
Im Bescheid der Kammer ist genau beschrieben, in welchen Tätigkeitsbereichen des deutschen Handwerksberufs Ihnen theoretische Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen fehlen.
Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie bestehende Unterschiede ausgleichen können.



Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail

 0911 5309 - 480
 [email protected]



Wir benötigen folgende Dokumente für die Erstberatung

  • Teilnehmererfassungsbogen
  • Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a HwO / § 4 BQFG, nach § 50c HwO 
  • Aktueller Lebenslauf
  • Sprachzertifikate (wenn vorhanden)
  • Nachweis, ob Sie aktuell im anzuerkennenden Beruf arbeiten (z.B. Arbeitszeugnis)

Sie können uns die Unterlagen per E-Mail oder Post zusenden. Bitte senden Sie keine Originale!



Qualifizierungsplan

Sie erhalten von uns einen Qualifizierungsplan. Darin steht, wie Sie mit gezielten Qualifizierungskursen und/oder einer Qualifizierung in einem Handwerksbetrieb bestehende Unterschiede zum deutschen Referenzberuf ausgleichen können.



Kosten

Es können individuelle Kursgebühren für die Qualifizierungsmaßnahmen anfallen. Wie hoch die Kurskosten sein werden, besprechen wir mit Ihnen.
Wir beraten Sie auch zur Beantragung von Fördermitteln.



Nach der Qualifizierung

Senden Sie uns die Nachweise über Ihre Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Nachweis über besuchte Kurse oder betriebliche Qualifizierung). Wir prüfen, ob Sie nun alle Kriterien für die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf erfüllen und beraten Sie zu den nächsten Schritten.



Kontakt: Team Berufsqualifikation & Fachkräfteeinwanderung

 0911 5309 - 480
 [email protected]





Weiterführende Informationen zur Einreise nach Deutschland

Zu den Möglichkeiten der Einreise nach Deutschland mit einer teilweisen Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses können Sie sich auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland informieren: https://www.make-it-in-germany.com.

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, welche weiteren Unterlagen für die Beantragung des Visums vorgelegt werden müssen.



Hotline Arbeit und Leben in Deutschland

Für allgemeine Informationen zur Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland können Sie sich auch an die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland wenden. Die Hotline beantwortet mündliche und schriftliche Fragen auf Deutsch und Englisch.

  +49 (0)30-1815-1111



Handwerkskammer für Mittelfranken

Das Projekt KOM+AN im Handwerk (Mittelfranken) wird im Rahmen des Förderprogramms IQ - Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.