Validierungsverfahren nach BVaDIG tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft
Sie arbeiten als angelernter Mitarbeiter oder Quereinsteiger, haben sich fachpraktische Kenntnisse angeeignet, aber keinen Abschluss? Lassen Sie Ihre Kenntnisse dokumentieren, feststellen und bescheinigen. Das Validierungsverfahren tritt ab 1. Januar 2025 mit dem BVaDIG in Kraft: Machen Sie Ihre berufliche Kompetenzen sichtbar!
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Kontakt
Team Berufsqualifikation und Fachkräfteeinwanderung
Tel.: 0911 5309 – 480
E-Mail: [email protected]
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie verfügen über einschlägige (mindestens 4,5 -5,25 Jahre) Berufserfahrung , haben aber keinen Berufsabschluss oder sind in einem anderen als dem erlernten Beruf als Quereinsteiger tätig.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Ihr Wohnsitz ist in Deutschland oder Sie haben mindestens die Hälfte der Zeit die erforderliche Berufserfahrung in Deutschland erworben.
- Sie sind aktuell nicht in einer Ausbildung und haben keine Gleichwertigkeit nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten.