Betriebsplanungen (Neu-/Umbau) und -bewertungen (Gebäude, Maschinen, etc.), Standortwahl, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, die VOB/Teil C, DIN-VorschriftenTechnische Betriebsberatung
Wertermittlung für Immobilien und Maschinen
Für eine Betriebsgründung, -übernahme oder -aufgabe ist es für den Handwerker unerlässlich, eine Sicherheit über den Wert der betrieblichen Anlagen zu haben. Die Ermittlung der Verkehrs- und Zeitwerte von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Einrichtungen sowie die Berechnung des angemessenen Miet- und Pachtwertes wird von uns ausschließlich für die betrieblichen Entscheidungsfindungen vorgenommen.
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Bauleitplanung
Die kommunale Bauleitplanung beeinflusst mit ihren Vorgaben, Darstellungen und Festsetzungen die Entwicklungsmöglichkeiten der Handwerksbetriebe. Planungs- und baurechtliche Einschränkungen können die Betriebe sehr schnell in ihrer Existenz bedrohen. Beispielsweise kann die Annäherung einer Wohnnutzung an einen lärmintensiven Betrieb diesen deutlich in Bedrängnis bringen. Den Festsetzungen und Gebietsausweisungen im maßgebenden Bebauungsplan kommt eine entscheidende Bedeutung für die Bestandssicherheit und künftigen Entwicklungen zu.
- Wir informieren Sie über Flächennutzungs- und Bebauungspläne, die von den Kommunen neu aufgestellt oder geändert werden.
- Wenn Sie von solchen Vorgängen betroffen sind, helfen wir Ihnen, Ihre Belange, Wünsche, Anregungen und Einwände zur Geltung zu bringen.
VOB/ Teil C-Beratung
Der Teil C der VOB enthält eine Sammlung von allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen (ATV), die gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben wurden. Gewerkespezifische technische Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen sind hier ebenso enthalten.
Die richtige Gestaltung der Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung betrifft den Unternehmer immer dann, wenn er in seinem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt – unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung. Diese trifft u.a. Aussagen zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Sozialräumen.
Zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung dienen die Arbeitsstättenrichtlinien. Sie enthalten Hinweise zum Beispiel für Grundfläche, Höhe, Sichtverbindungen, Beleuchtung oder Raumtemperaturen von Arbeits- und Sozialräumen.