Sachverständige des Handwerks werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Sachverständige
Sachverständige des Handwerks werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Informationen über die Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt. Soweit Sie ein Sachverständigengutachten benötigen, kann Ihnen die Handwerkskammer einen entsprechenden Sachverständigen vermitteln. Suchen Sie Ihren Sachverständigen auch online über die App "Sachverständigenradar", die Sie bequem in den einschlägigen App-Stores kostenlos downloaden können.