zum Inhalt springen zur Fußzeile springen
Werkzeug, Werkzeugkoffer, Handwerk, Schraubenzieher, Kreuzschlit
DHZ - Katharina Täubl

Handwerksrolle

Der Eintrag in die Handwerksrolle ist für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Handwerk zwingend erforderlich.





Unser Service- und Beratungsangebot

Unsere Mitarbeiter in der Handwerksrolle informieren Sie gerne zu folgenden Punkten: 

  • handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
  • Ausnahmebewilligungsanträgen (§§ 8, 9 HwO),
  • Ausübungsberechtigungsanträgen (§§ 7a, 7b "Altgesellenregelung")
  • Eintragungsformalitäten
  • Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
  • Leistungen der Handwerkskammer

 Ansprechpartner Handwerksrolle

Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell!

   Zu den Ansprechpartnern

 

Eintragung eines Betriebs in die Handwerksrolle

Tragen Sie sich und Ihren Betrieb per Online-Formular in die Handwerksrolle ein!

 Hinweis: Um den Online-Antrag nutzen zu können, müssen Sie im Kunden-Login eingeloggt sein oder sich zunächst registrieren.

 Zum Online-Antrag



 

Download-Service: Antrag & Merkblätter

Für eine Übergangsfrist können Sie den Antrag auf Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle weiterhin herunterladen und abschicken.

Außerdem finden Sie im Downloadbereich weitere Merkblätter zu den Themen Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung und Betriebsleitererklärung.

 Zu den Downloads



Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle

Es gibt derzeit über 130 Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung in drei Klassikationen eingeteilt sind. Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und deshalb Ihr Unternehmen bei der Handwerksrolle anmelden müssen, sollten Sie sich zuallererst informieren, zu welcher Klassifikation Ihr Gewerk gehört.



Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke

Dabei handelt es sich um die Gewerke, die nur mit entsprechender Meisterprüfung (oder gleichwertiger Qualifikation) ausgeübt werden dürfen.

 Liste der zulassungspflichtigen Gewerke

Anlage B1: zulassungsfreie Handwerke

Dabei handelt es sich um Handwerke, die keiner bestimmten Qualifikation bedürfen. Hier kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden.

 Liste der zulassungsfreien Handwerke

Anlage B2: Handwerksähnliche Gewerbe

Dabei handelt es sich um Gewerbe, die ebenfalls ohne Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden können.

 Liste der handwerksähnlichen Gewerbe



 Weitere Informationen finden Sie im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO) und auf der Homepage des Zentralsverbands des Deutschen Handwerks.



Bekämpfung unerlaubter Handwerksausübung

Die zulassungspflichtigen Handwerke dürfen u.a. aufgrund Ihrer Gefahrgeneigtheit nur mit entsprechender Qualifikation und erfolgter Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden. Um diesen Schutzgedanken Geltung zu verschaffen und zur Bewahrung eines fairen Wettbewerbs ist es notwendig, dass unerlaubte Handwerksausübung und jede weitere Form der Schwarzarbeit bekämpft wird. Wir arbeiten deshalb intensiv mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in vielfältiger Weise zusammen.

Hinweise können Sie uns gerne formlos oder mit dem hier hinterlegten Formblatt zukommen lassen.

 Formular: Anzeige unerlaubter Handwerksausübung

 Ihr Ansprechpartner

Sehnaz Holfelder

Tel. 0911 5309-278
Fax 0911 5309-333
schwarzarbeit@hwk-mittelfranken.de



Ansprechpartner Handwerksrolle