
Handwerksrolle
Der Eintrag in die Handwerksrolle ist für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Handwerk zwingend erforderlich.
Unser Service- und Beratungsangebot
Unsere Mitarbeiter in der Handwerksrolle informieren Sie gerne zu folgenden Punkten:
- handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
- Ausnahmebewilligungsanträgen (§§ 8, 9 HwO),
- Ausübungsberechtigungsanträgen (§§ 7a, 7b "Altgesellenregelung")
- Eintragungsformalitäten
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Leistungen der Handwerkskammer
Ansprechpartner Handwerksrolle
Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell!
Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle
Es gibt derzeit über 130 Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung in drei Klassikationen eingeteilt sind. Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und deshalb Ihr Unternehmen bei der Handwerksrolle anmelden müssen, sollten Sie sich zuallererst informieren, zu welcher Klassifikation Ihr Gewerk gehört.
Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke
Dabei handelt es sich um die Gewerke, die nur mit entsprechender Meisterprüfung (oder gleichwertiger Qualifikation) ausgeübt werden dürfen.
Anlage B1: zulassungsfreie Handwerke
Dabei handelt es sich um Handwerke, die keiner bestimmten Qualifikation bedürfen. Hier kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden.
Anlage B2: Handwerksähnliche Gewerbe
Dabei handelt es sich um Gewerbe, die ebenfalls ohne Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO) und auf der Homepage des Zentralsverbands des Deutschen Handwerks.
Bekämpfung unerlaubter Handwerksausübung
Die zulassungspflichtigen Handwerke dürfen u.a. aufgrund Ihrer Gefahrgeneigtheit nur mit entsprechender Qualifikation und erfolgter Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden. Um diesen Schutzgedanken Geltung zu verschaffen und zur Bewahrung eines fairen Wettbewerbs ist es notwendig, dass unerlaubte Handwerksausübung und jede weitere Form der Schwarzarbeit bekämpft wird. Wir arbeiten deshalb intensiv mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in vielfältiger Weise zusammen.
Hinweise können Sie uns gerne formlos oder mit dem hier hinterlegten Formblatt zukommen lassen.
Ihr Ansprechpartner
Sehnaz Holfelder
Tel. 0911 5309-278
Fax 0911 5309-333
schwarzarbeit@hwk-mittelfranken.de