Ehrungen

Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Die Handwerkskammer für Mittelfranken vergibt Ehrenurkunden in den Kategorien: Betriebsjubiläen, Arbeitsjubiläen, Auszeichnungen für selbstständige und nicht selbstständige Handwerker und Ehrenamtsträger.



Ehrenurkunden bei Geschäftsjubiläen

Selbstständige Handwerker können bei der Handwerkskammer für Mittelfranken zu Jubiläen eine Ehrenurkunde beantragen, wenn ihr Betrieb mindestens 25 Jahre besteht. Danach werden Urkunden im Fünfjahresrhythmus ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass wir einen Vorlauf von 4-6 Wochen benötigen, um eine termingerechte Ausfertigung gewährleisten zu können.

Telefon 0911 5309-0
Telefax 0911 5309-288
[email protected]





Ehrenurkunden bei Arbeitsjubiläen

Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit (zum Beispiel 10 oder 25 Jahre) Ehrenurkunden bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt werden. Wehrdienst, Krankheit und Erziehungszeiten zählen dabei nicht als Unterbrechung:  

  • Bronze ab 10, 15, 20 Jahre
  • Silber ab 25, 30, 35 Jahre
  • Gold ab 40 und 45 Jahre
  • Gold mit Schmuckstein für 50 Jahre

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Auszeichnungen der Handwerkskammer für selbständige und nicht selbständige Handwerker

Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden. Diese können bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt werden. Voraussetzung für die Verleihung ist eine langjährige, ununterbrochene, ehrenamtliche Tätigkeit im Handwerk und der Erwerb besonderer, herausragender Verdienste um den Berufsstand oder der Nachweis einer langjährigen selbständigen bzw. unselbständigen Tätigkeit im Handwerk:

  • Silberne Ehrennadel (mindestens 20 Jahre)
  • Goldene Ehrennadel (mindestens 30 Jahre)
  • Goldener Meisterbrief (ab 35 Jahre)

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Urkunden für Ehrenamtsträger

Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganionisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtträger eine Ehrenurkunde bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt bzw. von der Handwerkskammer verliehen werden.

  • Langjährige Mitarbeit in der Handwerksorganisation (mindestens 10 Jahre)
  • Hervorragende Leistung in der Handwerksorganisation (mindestens 15 Jahre)
  • Berufsbildung
    I. Stufe Urkunde (mindestens 10 Jahre)
    II. Stufe silberne Ehrennadel (mindestens 15 Jahre)
    III. Stufe goldene Ehrennadel (mindestens 20 Jahre)


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