Elektroniker für Informationstechnik bei der Arbeit für dem PC.
AMH

Digitalisierung im Handwerksbetrieb

Die Digitalisierung im Handwerk hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche.

Digitale Technologien, neue Marktteilnehmer und innovative Geschäftsmodelle führen dazu, dass sich Märkte, Verbraucherverhalten und Produktionsprozesse stark verändern.

Digitalisierungsberatung

Durch neue Technologien ergeben sich Herausforderungen, die zur Veränderung und Anpassung der bisherigen Arbeitsabläufe und der Organisationsstruktur führen.

Wir unterstützen Sie gerne zu verschiedenen Themen der Digitalisierung, wie der Digitalisierung von Prozessen, digitalen Geschäftsmodellen oder IT-Sicherheit.

Terminvereinbarung unter:

Sekretariat der Unternehmensberatung
Tel.: 0911 5309-498
[email protected]

Oder buchen Sie Ihren Termin online.



Nutzen Sie den Digital-Check!

Einen guten Einstieg in das Thema Digitalisierung stellt der  Digital-Check  dar. Damit erfolgt eine Bedarfsanalyse, die Handwerksbetrieben Auskunft über den Grad der Digitalisierung in deren Unternehmen und Weiterentwicklungspotentiale geben soll – kostenfrei begleitet von einem betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer für Mittelfranken.

Es werden dabei systematisch folgende Bereiche überprüft und bewertet:

  • Ihre Kunden- und Lieferantenbeziehungen,
  • Ihre Prozesse,
  • Ihre Geschäftsmodelle,
  • Digitalisierung in Bezug auf Ihre Mitarbeiter und
  • IT-Sicherheit.

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Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir beantworten Ihre Fragen und vereinbaren gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen.



Förderprogramme

Förderprogramm Digitalbonus Bayern (Freistaat Bayern)

Mit der Digitalisierung Ihres Unternehmens investieren Sie in die Zukunft.

Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern (Freistaat Bayern) unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 49 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent) und weniger als 10 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Dieses Förderprogramm ist für einen Großteil der Handwerksbetriebe geeignet und bietet eine attraktive Förderquote von 50 Prozent. Dabei steht die interne Vernetzung des Unternehmens durch Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Fokus.

Zwei Förderbereiche werden unterschieden:

  • Einführung von Branchensoftware bzw. ERP Systemen mit einem zugehörigen Server
  • Personal: Zeiterfassungssystem
  • Verwaltung: Dokumentenmanagementsystem
  • Logistik: Warenwirtschaftssystem
  • Produktion: Planungs- und Steuerungssystem
  • Buchhaltung: Finanzsoftware und Controllingsystem
  • Einkauf: Lieferantenmanagementsystem
  • Vertrieb: Verkaufs- und Kundenbeziehungssystem
  • Marketing: Webseite und Webshop mit hoher Einführungstiefe
    Jeweils mit zugehörigen mobilen Lösungen (SaaS).
  • Datensicherung und Back-up Lösungen
  • Cloud Server und Cloud Speicher (IaaS).
  • Firewall und Virenschutzsoftware
  • Verschlüsselungstechnologie, Virtual Private Network (VPN)
  • Lokale Netzwerktechnik, Glasfaserkabel, etc.
  • Router, WLAN Access-Points, Switche, etc.
  • Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)

Förderprogramm go-digital (Bund)

Das Förderprogramm go-digital (Bund) ermöglicht eine Förderung von Beratungsdienstleistungen durch externe zertifizierte IT-Dienstleister in den fünf folgenden Teilbereichen. Zielgruppe sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent) und einen Jahresumsatz von weniger als 20 Mio. Euro.

  • Beratung im Modul digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Beratung im Modul digitale Markterschließung
  • Beratung im Modul IT-Sicherheit
  • Beratung im Modul Datenkompetenz
  • Beratung im Modul Digitalisierungsstrategien

go-digital
go-digital

Innovationsgutschein Bayern: ab 2023 auch Förderung von Software-Entwicklungen

Das Förderprogramm für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe wird mit der ab 01.01.2023 geltenden Richtlinie noch attraktiver gestaltet. Profitieren können davon vor allem Antragsteller bei der Realisierung digitaler Produkte und Dienstleistungen. Mit dem Innovationsgutschein Bayern können Unternehmen mit Sitz in Bayern, mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme gefördert werden. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Umsetzung einer innovativen Produktidee mit dem Knowhow externer Partner.

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsaufträge, wie z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik und ab 2023 neu z.B. auch:

  • Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Smart Services
  • Automatisierungslösungen
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
  • KI-Lösungen
  • Cyber Security

Für die Förderung sind der Innovationsgehalt und die technische Implementierung maßgeblich.
Der Innovationsgutschein Bayern ist in 2 Varianten untergliedert.

Im Innovationsgutschein Standard werden zuwendungsfähige Ausgaben von 4.000 bis 30.000 € bezuschusst.
Ein besonderer "Benefit" zum Basisfördersatz von 40 % ist der 10-prozentige Auf-schlag für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme. Weitere Zuschläge zu je 10 % gibt es für Unternehmen mit Sitz in besonders förderwürdigen Regionen oder bei Beauftragung einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Insgesamt kann ein Maximalfördersatz von 60 % bewilligt wer-den. 
Der Innovationsgutschein Spezial, mit einem Festfördersatz von 50 % kann für Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durch eine wissenschaftliche Begleitung einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben liegen in dieser Variante zwischen 30.000 und 80.000 €.  
 

Weitere Informationen

Bayern Innovativ GmbH
Innovationsgutschein Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon 0911 20671-350
[email protected]
www.bayern-innovativ.de/de/innovationsgutschein-bayern  

Projektträger Bayern
Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Innovationsgutschein Bayern



IT-Sicherheit und Datenschutz geht jeden an!

Kaum ein betrieblicher Bereich war in den letzten Jahren so im Focus wie die IT. Dies nicht, weil hocheffiziente Innovationen das Arbeiten weiter erleichtern, sondern Angriffe unterschiedlichster Art die unternehmerische Betätigung gefährden.

Für den Betriebsinhaber und alle Mitarbeiter mit IT-Kontakt erfordert das eine hohe Sensibilisierung für alle Gefahrenbereiche. Mit einer IT-Sicherheitstechnik auf neuesten Stand gelingt es Kriminellen möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten und Cyberangriffe abzuwehren.

Wir empfehlen Ihnen, einen IT-Sicherheitsverantwortlichen zu benennen bzw. einen kompetenten externen Servicepartner zu finden. Nutzen Sie die von uns angebotenen Links auf externe Seiten und Checklisten für einen ersten Überblick bzw. aktuelle Informationen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich persönlich und ausgewählte Mitarbeiter des IT-Bereiches immer wieder in Vorträgen, die wir für Sie mit kompetenten Referenten unseres Netzwerkes zusammenstellen, auf den aktuellen Stand zu bringen.

 IT-Grundschutzprofil für Handwerksbetriebe





Online-Marketing im Handwerk

Noch nie war es so einfach, mit ansprechenden Werbemaßnahmen die Menschen zu erreichen, die Sie als Kunde möchten – mit Online-Marketing. Mit wenigen Überlegungen vorab können Sie maßgeschneidert für sich werben. 

Instrumente gibt es viele – vom eigenen Internetauftritt über die Präsenz in sozialen Netzwerken bis hin zur Werbung in Suchmaschinenergebnissen. Aber nicht alle sind geeignet, um mehr Kunden für Ihre Produkte und Ihre Dienstleistungen zu begeistern.

Es braucht eine Strategie-Entwicklung, die damit beginnt, wo Sie mit Ihrem Unternehmen stehen – und wo Sie hinwollen. Ihre Stärken und Schwächen, Ihre Produkte und Dienstleistungen, der aktuelle Markt, Ihre jetzige und künftige Zielgruppe. All das zeigt, wo Entwicklungsperspektiven zu suchen sind. Welche Werbekanäle die passenden für Sie sind. Und darauf sollte sich dann auch das Marketing ausrichten. Auch das Online-Marketing.



Manchmal sind kleine Schritte besser als keine. Vielleicht hilft dann auch zunächst der Blick auf Ihr bisheriges Online-Marketing. Wo gibt es Verbesserungspotenziale hinsichtlich

  • Suchmaschinenoptimierung: Auch wenn ein potenzieller Kunde Ihre Internetadresse nicht kennt, sollte er schnell und einfach im Web auf Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Dienstleistungen aufmerksam werden, Interesse bekommen und Kontakt mit Ihnen aufnehmen?
  • Newsletter-Werbung?
  • Präsenzen in sozialen Medien?
  • Einsatz von geeigneten Tools zur Erfolgsmessung?

Manchmal sind kleine Schritte besser als keine. Vielleicht hilft dann auch zunächst der Blick auf Ihr bisheriges Online-Marketing. Wo gibt es Verbesserungspotenziale ?
peshkov - Fotolia



Der Webseiten-Check

Bei relevanten Suchanfragen gefunden werden:  

Ihre Internetseite ist Ihre Visitenkarte, gewissermaßen Ihr Schaufenster im Internet. Ihre Webseite bietet die beste und kostengünstigste Möglichkeit, durch Information, Kommunikation und Betreuung Stammkunden zu halten und Neukunden zu gewinnen. Vorausgesetzt, Ihre Seite wird von Google & Co. als relevant für die Suchanfragen Ihrer potenziellen Kunden beurteilt. Und: Sie ist so attraktiv und informativ, dass Ihr Zielkunde sie auswählt und nicht gleich weiterklickt. Der erste Eindruck entscheidet oft: Nicht selten beurteilen Internetnutzer die fachliche Kompetenz eines Handwerksbetriebs anhand der Attraktivität, der Übersichtlichkeit und dem Informationsgehalt des Internetauftritts.

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam einen Blick auf Ihre Seite werfen. Unser kostenfreier Webseiten-Check hilft, durch eine Analyse die Verbesserungspotenziale Ihrer Webseite zu erkennen.

Gerne prüfen wir die wesentlichen rechtlichen Inhalte und informieren Sie

  • zum Impressum
  • zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • bei Fragen zu Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, beispielsweise zur Widerrufsbelehrung oder zur Verbraucherstreitschlichtung
  • zu den rechtlichen Anforderungen bei Werbung und bei Abmahnungen
  • zur Rechtslage bei der Haftung für Eigen- und Fremdinhalte
  • zu Grundlagen des Urheberrechts, beispielsweise bei der Verwendung von Fotos
  • bei datenschutzrechtlichen Fragen

 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über das Webformular, wir kommen gerne auf Sie zu!  Kostenloser Webseiten-Check





Recht und Digitalisierung

Immer mehr Handwerksbetriebe verfügen über einen Internetauftritt. Doch welche gesetzlichen Regelungen sind dabei zu beachten? Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren und Bußgeldverfahren. Denn das Internet ist keineswegs der rechtsfreie Raum, für den es irrtümlicherweise gehalten wird. Wir geben Ihnen einen Überblick über wesentliche gesetzliche Vorschriften.



Informationspflichten für Unternehmer



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Bayerisches Staatsministeriumg für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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