Damit Sie und Ihr Betrieb zukunftsorientiert und erfolgreich tätig sein können, bietet Ihnen Ihre Handwerkskammer vielfältige kostenlose Beratungsmöglichkeiten.
Handwerkskammer für Mittelfranken
Damit Sie und Ihr Betrieb zukunftsorientiert und erfolgreich tätig sein können, bietet Ihnen Ihre Handwerkskammer vielfältige kostenlose Beratungsmöglichkeiten.

MehrWert HandwerkDiese Vorteile haben Sie von Ihrer Mitgliedschaft

 So zahlen sich Kammerbeiträge aus: Profitieren Sie von den geldwerten Vorteilen, die Sie als Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer für Mittelfranken nutzen können.

Kostenlose Beratung

Damit Sie und Ihr Betrieb zukunftsorientiert und erfolgreich tätig sein können, bietet Ihnen Ihre Handwerkskammer vielfältige kostenlose Beratungsmöglichkeiten. Unsere kompetenten Berater nehmen sich gerne Zeit für Sie.

Unsere kostenlosen Beratungsangebote im Einzelnen:

  • Unternehmensberatung umfasst unter anderem betriebswirtschaftliche Beratung, Umwelt- und Energieberatung, Innovationsberatung, Digitalisierungsberatung sowie die Existenzgründungsberatung
    Kontakt:
    0911 5309 498
    [email protected]
  • Rechtsberatung umfasst unter anderem allgemeines Vertragsrecht, Kauf-, Werk- und Bauvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht
    Kontakt:
    0911 5309 497
    [email protected]
  • Ausbildungsberatung umfasst Beratung für Auszubildende und Betriebe
    Kontakt:
    Ausbildungsakquise:
    0911 5309 419
    [email protected]
    Ausbildungsberatung:
    0911 5309 492
    [email protected]
  • Außenwirtschaftsberatung
    Kontakt: Bayern Handwerk International 


Kostenloser Service

Es ist uns ein Anliegen, Sie vor Ihren Forderungsausfällen zu schützen. Sprechen Sie uns an: 0911 5309 407 oder [email protected].

Die erste Zahlungsaufforderung erfolgt für Sie kostenfrei.

Auch das gerichtliche Mahnverfahren wird im Anschluss nach Ihrem Wunsch durchgeführt. Hierbei entstehen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren,
welche Sie nur dann leisten müssen, wenn Ihr Kunde die Forderung nicht bezahlt.

Sollte Ihnen das Kostenrisiko zu hoch sein, können Sie vor der Beantragung des gerichtlichen Verfahrens Ihren Auftrag zurückziehen.

Übersenden Sie uns Ihre Rechnungen. Sie erhalten nach Prüfung eine Vollmacht zur Unterzeichnung. Oder rufen Sie uns bei weiterem Informationsbedarf an. Wir unterstützen Sie gerne.



Vorteile für Ihren Betrieb

  • Die erste Zahlungsaufforderung ist kostenfrei. Häufig führt hier bereits der Absenderwechsel zum Zahlungserfolg.
  • Im gerichtlichen Verfahren entstehen Ihnen nur dann Kosten, falls Ihre Forderung nicht oder nur teilweise bezahlt werden kann.
  • Wenn Sie das Kostenrisiko im gerichtlichen Verfahren nicht übernehmen möchten, können Sie vor Einreichung des Mahnbescheides Ihren Auftrag zurückziehen.
  • Für Sie entfällt die Überwachung Ihrer Mahnabläufe.
  • Durch einen Vollstreckungstitel ist Ihre Forderung vor der dreijährigen Verjährungsfrist gesichert.


Geldwerte Vorteile: Unsere Partner von A – Z

Gas- und Strombelieferung für Handwerksbetriebe

Bei steigenden Energiepreisen ist es wichtig, die potentiellen Einsparpotentiale beim Energieeinkauf zu nutzen. Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen noch über sehr teure Tarife versorgt werden. Durch gezielte Tarifumstellungen können Energiekosten gesenkt werden. Auch ein Blick auf die Rückerstattungen für die Energiesteuern kann sich lohnen. Senden Sie uns Ihre Gas- und/oder Stromrechnung zu. Wir prüfen Ihren Tarif und schlagen, wenn möglich, Verbesserungen vor.

Kontakt: 0911 5309 498 oder [email protected]



Günstiger Strompreis bei regionalem Versorger

Sie suchen noch nach einem Stromvertrag? Wir informieren Sie über die Bedingungen unserer Rahmenverträge mit N-Ergie oder E.on. Melden Sie sich gerne mit Ihren Fragen bei unserer Unternehmensberatung: 0911 5309 498 oder [email protected]

N-Ergie

Bereits seit über 20 Jahren läuft der Stromrahmenvertrag der N-ERGIE mit der Handwerkskammer für Mittelfranken. Dadurch können wir Handwerksbetrieben, die ihren Strom weiterhin bei ihrem regionalen Energieversorger beziehen wollen, günstigere Tarife für den Strombezug anbieten.

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es einen neuen Rahmenvertrag. Für Lieferstellen mit niederspannungsseitiger Versorgung (0,4 kV) ohne ¼-Stunden-Leistungsmessung (jährliche Abrechnung) und einem Strombedarf für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke unter 100.000 kWh/Jahr gelten folgende Preisregelungen bis einschließlich 31. Dezember 2027:

Strom KMU ET
  • Eintarif
  • Energiepreis: 9,96 ct/kWh
  • monatlicher Grundpreis je Lieferstelle: 6,00 Euro
Strom KMU DT
  • Doppeltarif
  • Energiepreis HT: 10,99 ct/kWh
  • Energiepreis NT: 8,51 ct/kWh
  • monatlicher Grundpreis je Lieferstelle: 6,00 Euro

Die Preise sind Nettopreise für die reine Energielieferung. Zu diesen Preisen werden die Entgelte der Netznutzung und gegebenenfalls des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgabe (KA), die Umlagen gemäß § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Offshore-Netzumlage) sowie die Stromsteuer in den jeweils geltenden Höhen hinzugerechnet. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe erhoben wird.

Die Abrechnung im Eintarif (ET) oder Doppeltarif (DT) ist abhängig von der Messeinrichtung der Lieferstelle. Bei einer Abrechnung im Doppeltarif (HT/NT) gelten die Schaltzeiten des örtlichen Netzbetreibers.

Eine Belieferung mit elektrischer Energie ausschließlich für Elektroraumheizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen bzw. für Wärmepumpenanlagen ist von dieser Rahmenvereinbarung.Strom und Preisregelung ausgenommen.

Haben Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag? Dann können Sie sich auch gerne per E-Mail ([email protected]) oder telefonisch (0800 2716 440) direkt bei der N-Ergie melden.

E.on

Seit dem 01.01.2023 können wir in den Gebieten der E.on ebenfalls einen Rahmenvertrag anbieten. Sind Sie nicht sicher, ob Sie im E.on-Gebiet sind? Oder möchten Sie Informationen über die Bedingungen des Rahmenvertrages? Melden Sie sich gerne mit Ihren Fragen bei uns.

Energieeinkauf am Spotmarkt

Auf dem Spotmarkt für European Power Exchange (EPEX Spot) werden kurzfristig lieferbare Strommengen gehandelt. Im Unterschied zum Terminmarkt mit langfristigen Verträgen mit Festpreis, werden am Spotmarkt Energielieferungen im Day-Ahead-Handel, einen Tag im voraus oder im Interday-Handel am selben Tag ausgehandelt.

Auf Day-Ahead-Märkten werden täglich transparente Strompreise ermittelt, indem alle Börsenmitglieder ihre Gebote für die Auktion des darauffolgenden Tages abgeben. Der Preis ergibt sich dann aus dem Schnittpunkt aus Angebot und Nachfrage.

Für Verbraucher-Pools mit hohem Strom- bzw. Gasverbrauch kann es von Interesse sein, sich durch einen Händler auf der Strombörse vertreten zu lassen.

Rückerstattungen bei Strom- und Energiesteuern

Der Antrag zur Stromsteuerrückerstattung nach § 9 b Stromsteuergesetz und der Energiesteuer nach § 54 Energiesteuergesetz für das Verbrauchsjahr ist bis zum 31.12. des Folgejahres zu stellen.

Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes können einen Teil der Stromsteuer und der Energiesteuer für Heizöl und Erdgas erstattet bekommen. Im Rahmen unserer Beratungen stellen wir immer wieder fest, dass die Erstattungen nicht beantragt werden. Für die Erstattung sind folgende Randbedingungen zu beachten:

1. Das Unternehmen muss dem produzierenden Gewerbe angehören. Hierzu zählen im Handwerk folgende Branchen: Bäcker, Fleischer, Brauer und Mälzer, aber auch Baubetriebe, die zum Beispiel größere Verbraucher (Mischanlagen) betreiben.

2. Die Energieverbräuche des Unternehmens müssen über folgenden Sockelverbräuchen liegen:

  • 48739 kWh Strom
  • 16.297 l Heizöl
  • 181 MWh Erdgas
  • 16.502 kg Flüssiggas


Digitale Zeiterfassung, Urlaubs- und Einsatzplanung

Mit der digitalen Zeiterfassung und Einsatzplanung von Crewmeister können Handwerksbetriebe Arbeitszeiten und Urlaubsplanung ihrer Mitarbeiter ganz einfach flexibel online und mobil per App planen, erfassen, verwalten und im Überblick behalten. Crewmeister und seine Funktionen sind speziell auf kleine Unternehmen ausgerichtet. Mit Crewmeister setzen Sie der aufwändigen Zettelwirtschaft in Ihrem Betrieb ein Ende.

Handwerksbetriebe erhalten 15 Prozent Rabatt auf die Produkte von Crewmeister. Die Zeiterfassung kann 14 Tage unverbindlich und kostenlos über den Website-Link getestet werden.

Digitale Zeiterfassung Crewmeister

Kontakt:
089 215 368 470
[email protected]



Gründerinitiative Mittelfranken

Die Handwerkskammer bietet selbst eine kostenfreie Existenzgründerberatung an (siehe oben). Des Weiteren ist sie auch Partner der Gründerinitiative Mittelfranken. Hierbei handelt es sich um einen Verbund von Akteuren, die die Startbedingungen für Gründer und Jungunternehmen in Mittelfranken befruchten wollen.

Die Gründerinitiative Mittelfranken hat ein Gründungskonzept erarbeitet, das – entsprechend ausgearbeitet – von den teilnehmenden Finanzierungspartnern akzeptiert wird. Das gilt auch für die Handwerkskammer für Mittelfranken, wenn es darum geht, eine fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit zu bekommen.

Gründerinitiative Mittelfranken



Rummelsberger Diakonie: Betriebliche Sozialberatung – Social Care

Die Rummelsberger Diakonie, ein erfahrener Partner in allen Bereichen der sozialen Arbeit, bietet Handwerksbetrieben und deren Mitarbeitern eine umfassende Sozialberatung im privaten und familiären Bereich an.

Eine Sozialberatung beinhaltet zum Beispiel Fragestellungen aus den Bereichen Pflegebedürftigkeit, Behinderung und Gesundheit, Stress und Burnout, Suchtberatung oder Seelsorge.

Die Konditionen für die Beratung sind der Homepage www.rummelsberger-diakonie.de zu entnehmen. Um die Angebote zu nutzen, ist eine Registrierung des Betriebs bei der Rummelsberger Diakonie nötig.



Versicherungen über das Versorgungswerk des mittelfränkischen Handwerks

Der Münchener Verein bietet ein für Existenzgründer interessantes Komplettpaket an. Zudem steht mit dem Gewerbepaket ein Rundumschutz zur Verfügung.

 



Wirtschaftsauskünfte über die Creditreform Nürnberg Aumüller KG

Handwerksbetriebe in Mittelfranken können Auskünfte der Creditreform zu deutlich verbilligten Konditionen erhalten. Dies sieht ein zwischen der Handwerkskammer und der Creditreform geschlossener Rahmenvertrag vor. Der neue starke Partner zählt zu den führenden Auskunfteien in Deutschland.



Kontakt: Creditreform
0911 5395 606
oder lassen Sie sich von unserer Unternehmensberatung beraten
0911 5309 498
[email protected]