KI-generiert - Handwerkskammer für Mittelfranken
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet.

Recht und HandwerkDie E-Rechnung ist da! - Alles was Sie jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung plant die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird dann verpflichtend.  

Zwar sollen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen soll jedoch zeitlich gestreckt werden.

  • Ab dem 1.1.2027 sollen zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat.
  • Ab dem 1.1.2028 müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich ausstellen. 
  • EDI-Rechnungen können noch bis zum 31.12.2027 unverändert weiter genutzt werden.


Wie kann ich mich über die E-Rechnung informieren?

Online-Seminar E-Rechnung

Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in unserem kompakten, praxisnahen Vortrag alles, was Sie zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen wissen müssen. Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben, erläutern die geltenden Übergangsfristen und zeigen Ihnen, wie die gängigen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verwendet werden.

Donnerstag, den 7. März 2025
Zeit: 10:30 – 12:00 Uhr

 Jetzt zum Onlineseminar anmelden



Die E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Sie sind in einem bestimmten strukturierten Datenformat (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD). Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich. E-Rechnungen werden in Deutschland heute bereits im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung genutzt.

 Hier finden Sie tiefergehende Informationen sowie das Video "Fünf Schritte zur Übermittlung einer E‑Rechnung".



Welche Vorteile hat die E-Rechnung?

  • Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen.
  • Fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig
  • Rechnungen können schneller und komfortabler erstellt werden
  • der Papierverbrauch sinkt
  • Portokosten entfallen
  • Eingehende E-Rechnungen können elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden.


Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung

Betriebe benötigen zum Lesen und Prüfen von E-Rechnungen im Format XRechnung eine Software zur Visualisierung des Datensatzes – einen sogegannten Viewer. Der ZDH hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Mit Erfolg: Noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 wurde der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet. 

 Hier geht es zum E-Rechnungsviewer



Kontakt

[email protected]
Tel: 0911 5309-498